Grundlagen
ZGB 680 ZGB 962 SchlTzZGB 45 Art. 54 ff. der Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.132.1) Rechtsgrundlagen der Anmerkungstatbestände Jeweilige Bestimmungen des Bundesrechts Jeweilige Bestimmungen des kantonalen... weiterlesen
ZGB 680 ZGB 962 SchlTzZGB 45 Art. 54 ff. der Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.132.1) Rechtsgrundlagen der Anmerkungstatbestände Jeweilige Bestimmungen des Bundesrechts Jeweilige Bestimmungen des kantonalen... weiterlesen
Kurzdefinition Anmerkung = Information der Grundbuchbenützer Langdefinition Die Anmerkung ist eine im Recht von Bundes oder Kantonen vorgesehene Einschreibung im Grundbuch über ein grundstückbezogenes, tatsächliches... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Rechtsnatur allgemein Rechtsnatur grundbuchtechnisch Ziele, Motive, Funktion Verbreitung Bisherige Bedeutung Neue Informationsplattformen Anmerkungsgrundlagen Arten Anmerkungstatbestände... weiterlesen
Achtung: Viele Immobilienkäufer und Grundpfandgläubiger nehmen die von Anmerkungen repräsentierten tatsächlichen Verhältnisse als Fakt hin und hinterfragen deren Reflexe auf die Werthaltigkeit des Grundstücks nicht,... weiterlesen
Vormerkungen sind Einschreibungen in eine entsprechend genannte Spalte im Grundbuch. Die Wirkungen der Vormerkungen lassen sich nicht allgemein umschreiben, weil verschiedene Arten von Vormerkungen verschiedene... weiterlesen
Die Verfügbarkeit von Bauland scheitert heute oft am Problem, dass Bauland am falschen Ort oder zur falschen Zeit zur Verfügung steht. So sind zum Beispiel... weiterlesen
Broschüre zu «Schweizerische Immobilien» Der Inhalt dieser Website wurde von den Autoren «Bürgi Nägeli Rechtsanwälte» bereits als Broschüre herausgegeben: Schweizerische Immobilien | bnlawyers.ch (Anmerkung: Der... weiterlesen
Einleitung Wer ein Baugrundstück erwirbt, beabsichtigt in aller Regel, dieses zu überbauen und nach der Überbauung zu nutzen oder weiterzuverkaufen. Der Baulanderwerb ist mit zahlreichen... weiterlesen
Allgemeines Die Versammlung der Stockwerkeigentümer ist beschlussfähig, wenn die Hälfte aller Stockwerkeigentümer, die zugleich zur Hälfte anteilsberechtigt ist, anwesend sind. Stets müssen mindestens zwei Stockwerkeigentümer... weiterlesen
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Das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vermeldete heute, dass sich der Referenzzinssatz per September 2015 nicht verändere: Weiterhin gilt der Referenzzinssatz von 1.75%.... weiterlesen
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