Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung zur Anmerkung » ÖFFENTLICH-RECHTLICHE EIGENTUMSBESCHRÄNKUNGEN » Grundwasserschutzzone
Anmerkungstatbestand
- Anmerkung der Schutzmassnahmen und Schutzvorkehren in Grundwasserschutzzonen, angeordnet durch Gemeinderat
- Anmerkung der Schutzmassnahmen für Grundwasserschutzareale, angeordnet durch den Regierungsrat
Grundlage
Ausgangslage
- Anordnung des zuständigen Gemeinderates
- ev. Verfügung der Baudirektion
Anmerkungsmotiv
- Information über die Anordnung bzw. Verfügung
Ziele / Wirkungen
Besonderes
Das könnte Sie auch noch interessieren: