Dienstbarkeit

Rechtsnatur

Dienstbarkeit   =   beschränktes dingliches Recht Dienstbarkeit   =   Nutzungs- und Gebrauchsrecht für den Berechtigten Dienstbarkeit   =   Dulden oder Unterlassen durch den Belasteten Dienstbarkeit   =   keine Leistungspflicht... weiterlesen

Dienstbarkeit

Abgrenzungen

Personaldienstbarkeit =   Recht einer bestimmten (natürlichen oder juristischen Person) auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück Weiterführende Informationen Personaldienstbarkeit Grunddienstbarkeit =   Berechtigung... weiterlesen

Dienstbarkeit

Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen ZGB 730 bis ZGB 781 ZGB 740 (Vorbehalt zugunsten kantonalen Rechts) Kantonale Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) BG über die Enteignung (EntG)... weiterlesen

Dienstbarkeit

Begriff: Dienstbarkeit

Kurz-Definition Die Dienstbarkeit beinhaltet eine dingliches Nutzungs- bzw. Gebrauchsrecht (positive Dienstbarkeit) oder eine Unterlassungspflicht (negative Dienstbarkeit). Mithin besteht die Pflicht des dienstbarkeitsbelasteten Grundeigentümers zu einem... weiterlesen

Gesamteigentum

Fazit

Das Gesamteigentum ist in bei Vorliegen der Gesamthandtypen (Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Gemeinderschaft, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft) wenn nicht unabdingbar so doch aus Gründen der Einheitlichkeit... weiterlesen

Gesamteigentum

Gerichtliche Auseinandersetzung

Für die strittige Auseinandersetzung unter den Gemeinschaftern ist der Richter zuständig: Vorfragenentscheide für strittige Fragen unter den Gesellschaftern Entscheidung Teilungsfragen und richterliche Teilungsvornahme anstelle Behörde,... weiterlesen

Gesamteigentum

Auseinandersetzungsvereinbarung

Da die oberwähnte Auseinandersetzungsordnung [vgl. Rechtsgrundlage] grundsätzlich dispositiver Art ist, können die Parteien in der Auseinandersetzungsvereinbarung selbst von den Rechtsgrundlage-Prinzipien abweichen, durch eine: Abschluss eines... weiterlesen

Gesamteigentum

Liquidatoren

Hinsichtlich der Berufung der Liquidatoren gelten folgende Perspektiven: eine oder mehrere Personen aus ihrer Mitte (Gesamteigentümer) aussenstehende Dritte zB einen Rechtsanwalt oder Treuhänder Liquidator sui... weiterlesen

Gesamteigentum

Rechtsgrundlage

In folgender Reihenfolge gelangen die massgebenden Liquidationsgrundlagen zum Einsatz: Liquidations-Klausel in der (ursprünglichen) Gesamthänder-Vereinbarung Liquidationsordnungs-Abrede nach Eintritt des Auflösungsgrundes Gesetzesbestimmung für das betreffende Gesamthandsverhältnis Analoge... weiterlesen

Gesamteigentum

Auseinandersetzungsverfahren

Einleitung Grundsätzlich hat die Auflösung des Gesamthandverhältnisses (Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Gemeinderschaft, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft) keine Wirkung auf die Aufhebung des Gesamthandverhältnisses: Die Gesamthänder bleiben... weiterlesen

Gesamteigentum

Aufhebung des Gesamteigentums

Für die Aufhebung von Gesamteigentum gelten folgende Grundsätze: Grundsatz: Kein Aufhebungsanspruch des Gesamteigentümers Im Gegensatz zum Miteigentümer [vgl. ZGB 650 Abs. 1] hat der Gesamteigentümer... weiterlesen

Gesamteigentum

Verfügung über „Gesamthandanteil“

Einleitung Vorweg ist festzuhalten, dass bei der Begriffsverwendung „Anteil“ im Zusammenhang mit Gesamteigentum nicht eine verfügbare Rechtsposition gemeint sein kann, sondern der Liquidationsanteil am Erlös... weiterlesen

Gesamteigentum

Subjektwechsel

Rechtssystem Scheidet ein Gesellschafter aus, wachsen bei ihm die Rechtspositionen ab (sog. „Abwachsung“ [Dekreszenz]) und wachsen bei den verbleibenden Gesellschaftern an (sog. „Anwachsung“ [Akreszenz]); theoretisch... weiterlesen

Gesamteigentum

Rechtsausübung

Die individuelle Rechtsausübung des einzelnen Gesamteigentümers ist ausgeschlossen. Nur die Gesamteigentümergemeinschaft und nicht der Einzelne sind zur Rechtsausübung legitimiert. Die individuelle Nutzung durch einen einzelnen... weiterlesen

Gesamteigentum

Gesamteigentumsobjekte

Art und Zahl der Objekte, die im Gesamteigentum gehalten werden können, sind unlimitiert. Zum Gesamthandvermögen können gehören: Gesamteigentum an Grundstück Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten... weiterlesen

Gesamteigentum

Subjekte

Träger Als Träger der Rechte und Pflichten einer Gesamthandschaften agiert jeder der mehreren Gesamthänder. Keine Vermögensfähigkeit Da der Gemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und nicht... weiterlesen

Gesamteigentum

Entstehung des Gesamteigentums

Einleitung Das Gesamthandprinzip setzt zwingend ein personenbezogenes Gesamthandverhältnis voraus: Personenrechtliche Gemeinschaft als Voraussetzung Numerus clausus der Gemeinschaftsverhältnisse Entstehung des Gesamthandverhältnisses Entstehungszeitpunkt des Gesamthandverhältnisses Weiterführende Informationen... weiterlesen

Gesamteigentum

Merkmale des Gesamteigentums

Für das Vorhandensein von Gesamteigentum werden folgende Merkmale vorausgesetzt: Persönliche Verbindung der Beteiligten Rechtsträger sind die einzelnen Beteiligten (Gesellschafter) Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen