Gesamteigentumsobjekte
Art und Zahl der Objekte, die im Gesamteigentum gehalten werden können, sind unlimitiert. Zum Gesamthandvermögen können gehören: Gesamteigentum an Grundstück Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten... weiterlesen
Art und Zahl der Objekte, die im Gesamteigentum gehalten werden können, sind unlimitiert. Zum Gesamthandvermögen können gehören: Gesamteigentum an Grundstück Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten... weiterlesen
Träger Als Träger der Rechte und Pflichten einer Gesamthandschaften agiert jeder der mehreren Gesamthänder. Keine Vermögensfähigkeit Da der Gemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und nicht... weiterlesen
Einleitung Das Gesamthandprinzip setzt zwingend ein personenbezogenes Gesamthandverhältnis voraus: Personenrechtliche Gemeinschaft als Voraussetzung Numerus clausus der Gemeinschaftsverhältnisse Entstehung des Gesamthandverhältnisses Entstehungszeitpunkt des Gesamthandverhältnisses Weiterführende Informationen... weiterlesen
Für das Vorhandensein von Gesamteigentum werden folgende Merkmale vorausgesetzt: Persönliche Verbindung der Beteiligten Rechtsträger sind die einzelnen Beteiligten (Gesellschafter) Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen
Rechtsstruktur-Typisierung Lehre und Rechtsprechung differenzieren folgende Ober-Arten von Gesamteigentum: Gesamteigentum an Grundstück Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten Dienstbarkeiten Grundlasten Pfandrechte Gesamteigentum an obligatorischen Rechten Forderungen... weiterlesen
Es bestehen keine statistischen Daten zur Bedeutung des Gesamteigentums einerseits und des Verhältnisses zur Verbreitung von Gesamteigentum im weiteren Sinne resp. von Miteigentum bzw. Stockwerkeigentum:... weiterlesen
Eigentum mehrerer Personen „zur gesamten Hand“ Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen
Sowohl Miteigentümer als auch Gesamteigentümer bilden zusammen eine Rechtsgemeinschaft. Miteigentum Das Miteigentumsverhältnis kann sich als sachenrechtliches Institut nur auf Eigentum und Besitz der Gemeinschaftssache beziehen.... weiterlesen
Sachenrechtliche Miteigentumsvermutung Für den Erwerb von gemeinschaftlichem Eigentum ist ganz wesentlich, dass der Gesetzgeber mangels Publizität und Transparenz bei den Gesamthandschaften davon ausgeht, nicht jedermann... weiterlesen
Unterschiede von Gesamteigentum und Miteigentum Gegenstand Gesamteigentum Miteigentum Rechtsbeziehungen unter den Gesamthändern Persönliches Gemeinschaftsverhältnis (Gemeinschaft „zur gesamten Hand“) Keine persönliche Gebundenheit der Miteigentümer OR 652... weiterlesen
Merkmale des gemeinschaftlichen Eigentums Ein Objekt – mehrere Personen, denen an diesem Objekt die gleichwertige und ungeteilte Rechtszuständigkeit zukommt Weiterführende Informationen Miteigentum Typen des gemeinschaftlichen... weiterlesen
Das Gemeinschaftliche Eigentum wird anhand folgender Agenda erläutert: Merkmale und Typen des gemeinschaftlichen Eigentums Unterschiede von Gesamteigentum / Miteigentum Miteigentums-Vermutung Rechtsgemeinschaft der gemeinschaftlichen Eigentümer Schema... weiterlesen
In Begründungsakt, Reglement oder durch nachträgliche Vereinbarung kann ein Einspracherecht der Stockwerkeigentümer bestehen gegen: Veräusserung einer Stockwerkeinheit Belastung einer Stockwerkeinheit mit einer Nutzniessung Belastung einer... weiterlesen
Einleitung Nebst der „Organe“ der „Stockwerkeigentümerversammlung“ und dem „Verwalter“ kann die StWEG aufgrund von ZGB 712m Abs. 1 Ziffer 3 folgende fakultative Organe wählen: Ausschuss... weiterlesen
Zunächst ist zu prüfen, ob ein Versammlungsbeschluss nichtig oder bloss anfechtbar ist. Nichtigkeit Die Nichtigkeit ist von Behörden und Gerichten von Amtes wegen zu berücksichtigen.... weiterlesen
Im Bereiche der Mehrheitsberechnung spielen nebst der Bestimmungen des gewöhnlichen Miteigentums subsidiär die Regeln des Vereinsrechts eine Rolle [vgl. ZGB 712m Abs. 2]: Weiterführende Informationen... weiterlesen
Zur Quorenregelung im Stockwerkeigentumsrecht ist zu bemerken: dispositive Natur der Quorumsbestimmungen abgesehen von den nachfolgenden Ausnahmen ist eine Erschwerung der Beschlussfassung möglich ob eine Erleichterung... weiterlesen
Die Beschlüsse der Stockwerkeigentümer werden gefasst mittels: Versammlung der Stockwerkeigentümer Zirkulationsbeschluss Urabstimmungen (durch Begründungsakt oder einstimmigen Beschluss erlaubt)... weiterlesen
Die Kompetenzen der Stockwerkeigentümerversammlung betreffen grundsätzlich die gesetzlichen Befugnisse rechtsgeschäftliche Kompetenzen, die ihr zugeordnet wurden. Gemäss ZGB 712g Abs. 1 und 2 ist die für... weiterlesen
Die Stockwerkeigentümerversammlung ist das einzige zwingend vorgesehene „Organ“ der StWEG. Der Stockwerkeigentümerversammlung kommt vor allem Willensbildungsfunktion zu. Gesetzliche Grundlagen: ZGB 712m bis ZGB 712t ZGB... weiterlesen