Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Grundsteuern Schweiz
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Abgrenzungen (Grundstückgewinnsteuer)

Abgrenzungsschwierigkeiten In Kantonen mit Grundstückgewinnsteuer sind in der Regel die Einkommenssteuer- und Grundstückgewinnsteuer-Ordnung nicht konzis und lückenlos aufeinander abgestimmt. Man unterscheidet: Abgrenzungsschwierigkeiten und echte Konflikte.... weiterlesen

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Besteuerungsarten

Einleitung Die steuerliche Behandlung von Grundstückgewinnen erfolgt beim Bund und in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die Grundstückgewinnsteuer wird bei der Veräusserung von Liegenschaften anstelle der... weiterlesen

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Steuerhoheit

Kantonssteuer + Gemeindesteuer Der Bund erhebt keine Sondersteuer auf Grundstückgewinnen. Demgegenüber wird in allen Kantonen eine Grundstückgewinnsteuer; meistens wird die Steuer durch den Kanton erhoben:... weiterlesen

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Steuersubjekt

Entgeltliche Veräusserung als Ausgangslage Die Steuerpflicht wird begründet durch die (entgeltliche) Veräusserung: eines Grundstücks eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechts zB Baurecht... weiterlesen

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Steuerobjekt

Einleitung Das „Steuerobjekt“ der Grundstückgewinnsteuer ist in den kantonalen Steuererlassen begrifflich nicht einheitlich und klar definiert. Grundsätzlich wird der Grundstückgewinnsteuer unterstellt: Jeder Gewinn aus der... weiterlesen

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Zeitliches

Für die Grundstückgewinne, welche der Sondersteuer unterliegen, bestehen zwei verschiedene Systeme: System der zeitlichen Bemessung und System der Bestimmung des Steuersatzes Einzelveranlagung des Grundstückgewinns als... weiterlesen

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Gewinnberechnung

Der steuerbare Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Veräusserungserlös und Anlagekosten abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Abzüge (vgl. StHG 12 Abs. 1). Unter bestimmten Voraussetzungen... weiterlesen

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Berechnung der Steuer

Der Tarif der Sondersteuer auf Grundstückgewinnen hängt in der Mehrzahl der Kantone von zwei Faktoren ab: von der Höhe des Gewinns und von der Besitzesdauer.... weiterlesen

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HANDÄNDERUNGSSTEUER

Einleitung zur Handänderungssteuer Die Handänderungssteuer gilt als eine Rechtsverkehrssteuer, deren Steuerobjekt der Übergang oder v.a. die Übertragung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken von einer Person... weiterlesen

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Abgrenzungen (Handänderungssteuer)

Abgrenzung vs. Grundstückgewinnsteuer Die Handänderungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer sind klar auseinander zu halten: Grundstückgewinnsteuer: Anknüpfung an der Veräusserung eines Grundstücks Gegenstand der Grundstückgewinnsteuer ist nicht... weiterlesen

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Handänderungssteuer-Erhebung

Die Handänderungssteuer wird zusätzlich zu den Grundbuchgebühren erhoben, welche den Grundsätzen des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips unterstellt sind. Im Einzelnen kennen die Kantone folgende Bestimmungen zur... weiterlesen

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LIEGENSCHAFTENSTEUER

Einleitung zur Liegenschaftensteuer Die Liegenschaftssteuer zeichnet sich durch folgende Elemente aus: Erhebung Die Liegenschaftensteuer wird neben der Vermögens- und Kapitalsteuer, die bereits den Grundbesitz erfassen,... weiterlesen

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Abgrenzungen (Liegenschaftensteuer)

Handänderungssteuer Handänderungssteuer =   Rechtsverkehrssteuer», bei welcher i.d.R. als. Bemessungsgrundlage der Kaufpreis, der amtliche Wert oder der Verkehrswert des Grundstückes bildet Begriff Handänderungssteuer Grundstückgewinnsteuer Grundstückgewinnsteuer =  ... weiterlesen