Veräusserung
Die (entgeltliche) Veräusserung ist: der äussere, sichtbare Anlass, bei welchem ein Grundstückmehrwert realisiert wird: Sie ist damit Bestandteil des Steuerobjekts. Nicht der Grundstückgewinnsteuer unterstellt sind... weiterlesen
Die (entgeltliche) Veräusserung ist: der äussere, sichtbare Anlass, bei welchem ein Grundstückmehrwert realisiert wird: Sie ist damit Bestandteil des Steuerobjekts. Nicht der Grundstückgewinnsteuer unterstellt sind... weiterlesen
Handänderungssteuer Der Handänderungssteuer (auch: Handänderungsabgabe) unterliegt die Übertragung des Grundstückes als solche. Diese Rechtsverkehrssteuer wird von den Kantonen und / oder den Gemeinden erhoben: HANDÄNDERUNGSSTEUER... weiterlesen
Der Grundstückgewinn wird als das Steuerobjekt im eigentlichen Sinn bezeichnet. Besteuert wird: (Rein-)Gewinn, der bei einer Veräusserung des Grundstücks realisiert wird a.W. ist Steuer-Gegenstand die... weiterlesen
Alle kantonalen Steuergesetze enthalten Bestimmungen, welche 1) bestimmte Grundstückgewinne von der Steuer befreien oder 2) die Besteuerung in gewissen Fällen aufschieben: Objekt-Steuerbefreiungstatbestände Objekt-Steueraufschubtatbestände Bei der... weiterlesen
Grundlage StHG 12 Abs. 1 – 3 Kantonale und kommunale Steuergesetze Die Unterscheidung der Besteuerung von Privat- und Geschäftsvermögen wird von einer Vielzahl von Sonderbestimmungen... weiterlesen
Geschäftsliegenschaften-Gewinne Gemäss DBG 18 Abs. 2 und DBG 58 Abs. 1 lit. c sowie gemäss den Gesetzgebungen der Kantone AG, AI, AR, FR, GE, GL,... weiterlesen
Grundstücke Die zwei erwähnten Formen der Besteuerung unterscheiden sich auch durch folgende Merkmale: Grundstückgewinnbesteuerung durch Einkommenssteuer Rechtsnatur Die Grundstückgewinnbesteuerung durch die ordentliche Einkommenssteuer wird als... weiterlesen
Grundlage StHG 12 Abs. 4 Kantonale und kommunale Steuergesetze Charakteristika Allgemeines Nebst der Gewinne aus Veräusserung von Liegenschaften im Privatvermögen unterliegen auch die Wertzuwachsgewinne auf... weiterlesen
Beschaffung finanzieller Mittel bei den Grundeigentümern, und zwar aufgrund von Transaktionen, gewinnunabhängig. Die weiteren Motive des Gemeinwesens sind bei der Rechtfertigung der Steuererhebung manchmal etwas... weiterlesen
Die Liegenschaftssteuer ist eine periodische Steuer: Erhebung Die Liegenschaftensteuer wird jährlich erhoben Zeitpunkt der Veranlagung und Berechnung Die Liegenschaftensteuer wird in der Regel auf dem... weiterlesen
Die Liegenschaftensteuer ist nur noch in rund der Hälfte der Kantone in Anwendung. Weiterführende Informationen Liegenschaftensteuer... weiterlesen
Grundstücke, die unmittelbar öffentlichen Zwecken dienen, sind in beinahe allen Kantonen von der Liegenschaftensteuer befreit. Zum Beispiel Liegenschaften des Verwaltungsvermögens Parkanlagen Schulen etc. Die Kantone... weiterlesen
Periodische Bewertung Der Grundstückwert wird nicht jedes Jahr neu berechnet, sondern periodisch festgelegt: Anwendung der Vermögenssteuer-Regeln In der Regel werden Grundstücke in den Kantonen nach... weiterlesen
Steuersatz Die Liegenschaftssteuersätze sind in allen Kantonen fixiert und werden in Promille ausgedrückt: Proportionale Steuer Es handelt sich bei der Liegenschaftensteuer um eine proportionale Steuer,... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
Die Handänderungssteuer, die wie die Grundstückgewinnsteuer bei der Handänderung eines Grundstückes erhoben wird, ist eine sog. «Rechtsverkehrssteuer». Bemessungsgrundlage bildet hier je nach Kanton der Kaufpreis,... weiterlesen
Allgemein Rechtsverkehrssteuer Abgabe, welche auf dem Grundstückgeschäft als solchen erhoben wird Kantonal unterschiedliche Charakteristika Terminologie Die Terminologie zur Handänderungssteuer“ ist in den kantonalen Steuergesetzen nicht... weiterlesen
Handänderungssteuern werden in der Schweiz von den Kantonen1 und/oder ihren Gemeinden, nicht aber vom Bund erhoben. Die Handänderungssteuer wird in der Schweiz erhoben von den:... weiterlesen
Steuerobjekt Steuerobjekt ist die Handänderung, d.h. die Übertragung eines Grundstücks. Grundstücke Gestützt auf ZGB 655 bezeichnen die Steuergesetze als Grundstücke in der Regel: die Liegenschaften... weiterlesen
Steuersubjekt ist der Grundstückerwerber. Grundsatz Die Handänderungssteuer wird in der Regel vom Erwerber bezahlt, vereinzelt aber auch gemeinsam vom Erwerber und vom Veräusserer getragen (je... weiterlesen