Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Grundsteuern Schweiz
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Handänderungssteuer-Objekt

Steuerobjekt Steuerobjekt ist die Handänderung, d.h. die Übertragung eines Grundstücks. Grundstücke Gestützt auf ZGB 655 bezeichnen die Steuergesetze als Grundstücke in der Regel: die Liegenschaften... weiterlesen

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Handänderungssteuer-Berechnung

Bemessungsgrundlage Die Handänderungssteuer wird grundsätzlich vom Kaufpreis erhoben: Keine Preisfestsetzung Ist kein solcher festgesetzt worden, wird meistens der amtliche Verkehrswert als Bemessungsgrundlage Beispiele: Tausch Schenkung... weiterlesen

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Handänderungssteuer-Fazit

Die Handänderungssteuer ist eine oft politisch umstrittene Steuer, weil das Risiko einer gewissen Doppelbelastung in Bezug auf die Grundstückgewinnsteuer besteht. Weiterführende Informationen Handänderungssteuer Grundbuchgebühren  ... weiterlesen

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Liegenschaftensteuer-Berechnung

Die Bemessungsgrundlage bilden: Vermögenssteuerwert ohne Berücksichtigung der Schulden Für die Steuerberechnung werden unterschiedliche Ansätze angewandt, und zwar je nach: Eigentümer Natürliche Personen oder juristische Personen... weiterlesen

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GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER

Einleitung zur Grundstückgewinnsteuer Die Grundstückgewinnsteuer gilt als sog. Spezialeinkommenssteuer. Bei der Veräusserung von Grundstücken wird die Grundstückgewinnsteuer anstelle der Einkommenssteuer auf Grundstückgewinnen erhoben. Die Grundstückgewinnsteuer... weiterlesen

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Abgrenzungen (Grundstückgewinnsteuer)

Abgrenzungsschwierigkeiten In Kantonen mit Grundstückgewinnsteuer sind in der Regel die Einkommenssteuer- und Grundstückgewinnsteuer-Ordnung nicht konzis und lückenlos aufeinander abgestimmt. Man unterscheidet: Abgrenzungsschwierigkeiten und echte Konflikte.... weiterlesen

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Besteuerungsarten

Einleitung Die steuerliche Behandlung von Grundstückgewinnen erfolgt beim Bund und in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die Grundstückgewinnsteuer wird bei der Veräusserung von Liegenschaften anstelle der... weiterlesen

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Steuerhoheit

Kantonssteuer + Gemeindesteuer Der Bund erhebt keine Sondersteuer auf Grundstückgewinnen. Demgegenüber wird in allen Kantonen eine Grundstückgewinnsteuer; meistens wird die Steuer durch den Kanton erhoben:... weiterlesen

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Steuersubjekt

Entgeltliche Veräusserung als Ausgangslage Die Steuerpflicht wird begründet durch die (entgeltliche) Veräusserung: eines Grundstücks eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechts zB Baurecht... weiterlesen