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Grundsteuern Schweiz

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Handänderungssteuer-Hoheit

Erstellungsdatum:
23.04.2020
Aktualisiert:
26.10.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Handänderungssteuern werden in der Schweiz von den Kantonen1 und/oder ihren Gemeinden, nicht aber vom Bund erhoben.

Die Handänderungssteuer wird in der Schweiz erhoben von den:

  • Kantonen (mehrheitlich)
  • Politischen Gemeinden (vereinzelt)

Wo die Steuer vom Kanton erhoben wird, sind die Gemeinden oft involviert:

  • Beteiligung am Steuerertrag
  • (begrenzte) Zuschläge zur Kantonssteuer.

In gewissen Kantonen sind die

  • Gemeinden nur befugt, nicht aber verpflichtet, eine Handänderungssteuer zu erheben («fakultative» Gemeindesteuer).

Der Bund erhebt keine Handänderungssteuer.

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