Bezugs-Verjährung
Bezugs-Verjährung
Die Bezugsverjährung bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) ist wie folgt differenziert: Relative Bezugsverjährung 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Steuerveranlagung Absolute Bezugsverjährung 10 Jahre... weiterlesen