Notwendige Verteidigung
Für die Beurteilung der sog. „notwendigen Verteidigung“ ist vorab zu unterscheiden in: Fälle ohne Verteidigungszwang In einfacheren Straffällen, v.a. in sog. „Bagatellfällen, besteht kein Verteidigungszwang... weiterlesen
Für die Beurteilung der sog. „notwendigen Verteidigung“ ist vorab zu unterscheiden in: Fälle ohne Verteidigungszwang In einfacheren Straffällen, v.a. in sog. „Bagatellfällen, besteht kein Verteidigungszwang... weiterlesen
Ein Verteidigungszwang kann aus verschiedensten Gründen bestehen: Definition der zwingenden Verteidigung Die notwendige Verteidigung bedeutet, dass der Beschuldigte in allen Stadien des Strafverfahrens zwingend verteidigt... weiterlesen
Infolge Einsetzung des amtlichen Verteidigers mittels Verfügung, umfasst das besondere öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis keine Substitutionsbefugnis: Keine Übertragung der Verteidiger-Rechte und –Pflichten auf einen anderen Rechtsanwalt. Ein... weiterlesen
Der Anspruch auf eine notwendige Verteidigung ist zeitlich, sachlich und funktional bestimmt bzw. u.U. beschränkt: Anspruch auf Prüfung einer notwendigen Verteidigung Grundlage: StPO 130 Die... weiterlesen
Sind die nachgenannten Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung gegeben, hat die Verfahrensleitung eine unverzüglich eine amtliche Verteidigung zu bestellen (vgl. StPO 131 Abs. 1). Der... weiterlesen
Siehe die Erläuterungen zu den Kosten der notwendigen und fakultativen Verteidigung, unter: Verteidiger-Kosten Literatur Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016 Vorentwurf zu... weiterlesen
Die sog. „fakultative Verteidigung“ ist der Gegenpart zur sog. „notwendigen Verteidigung“: In allen Fällen, in denen nicht die Voraussetzungen für eine „notwendige Verteidigung“ (Freiheitsstrafe von... weiterlesen
Hier finden Sie die Verfahrensleitung bei amtlichen Mandaten zum Thema Strafverteidiger: Während des Vorverfahrens Nach Anklageerhebung... weiterlesen
Bei gegebenen Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung hat die Verfahrensleitung sofort die Siehe ferner die Erläuterung zur Bestellung der amtlichen Verteidigung, unter: Bestellung amtlicher Verteidiger Literatur... weiterlesen
Allgemeine Voraussetzungen Die beschuldigte Person kann als Rechtsbeistand bzw. Strafverteidiger bestellen, die folgende Voraussetzungen erfüllt (vgl. StPO 127 Abs. 4; siehe unten): Handlungsfähigkeit Guter Leumund... weiterlesen
Zieht die beschuldigte Person mehrere Personen als seine Rechtsbeistände bzw. Strafverteidiger bei, ist ein sog. Hauptvertreter zu bezeichnen (vgl. StPO 127 Abs. 2). Literatur OBERHOLZER... weiterlesen
Gemäss StPO 127 Abs. 3 kann ein Rechtsbeistand – im Rahmen von Gesetz und Standesregeln – im Verfahren die Interessen mehrerer Verfahrensbeteiligter vertreten: Anwaltliche Standesregeln... weiterlesen
EMRK 6 Ziffer 3 lit. c (Recht, einen Verteidiger seiner Wahl beizuziehen) StPO 127 Abs. 5 (Verteidigung in Übertretungsstrafverfahren) StPO 128 (Stellung der Verteidigung) StPO... weiterlesen
Art. 6 EMRK Recht auf ein faires Verfahren (1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und... weiterlesen
= beschuldigte Person, Privatstrafkläger und andere Verfahrensbeteiligte können zur Wahrung ihrer Interessen gemäss StPO 127 einen Rechtsbeistand bestellen, dem grundsätzlich die gleichen Verfahrensrechte zustehen wie... weiterlesen
= Verteidiger, welcher vom Beschuldigten selber berufen wird, ggf. zusätzlich zur bestehenden amtlichen Verteidigung Literatur OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S.... weiterlesen
= Verteidiger, welcher von der Verfahrensleitung bestimmt wird, wenn der Beschuldigte im Falle einer sog. „notwendigen Verteidigung“ untätig bleibt, d.h. keinen Wahlverteidiger bestimmt (StPO 132... weiterlesen
= Vertreter des Opfers selbst und seiner Angehörigen, meist fachlich selbständige öffentliche und private Beratungsstellen in ihrer Sonderstellung Literatur GOMM PETER / ZENTNER DOMINIK, Opferhilfegesetz,... weiterlesen
Die Rechtsnatur des Strafverteidiger-Verhältnisses unterscheidet sich je nach Auftraggeber: Amtliche Verteidigung (notwendige Verteidigung) Rechtsnatur Öffentlich-rechtliches Mandatsverhältnis Vertretung Der Strafverteidiger wird mittels Verfügung, welche das besondere... weiterlesen
Beratung und Vertretung der beschuldigten Person in einer Strafuntersuchung bzw. in einem Strafverfahren. Literatur OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 138,... weiterlesen