Muster
» hier finden Sie Muster zum Thema Schuldübernahme zum Download: Befreiungserklärung (OR 175) Schuldübernahmeklausel im Grundstückkaufvertrag Schuldübernahme Vertrag externe Schuldübernahme... weiterlesen
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Checkliste „Einreden des Schuldübernehmers“ „Einreden des Schuldübernehmers“ Der Schuldübernehmer kann dem Gläubiger gegenüber folgende Einreden entgegenhalten: Einreden, die ihm persönlich gegen den Gläubiger zustehen Einreden,... weiterlesen
» Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Zession zum Download: Checkliste Elemente der Abtretungserklärung... weiterlesen
Beurteilt die Konkursverwaltung die Globalzession als nichtig oder anfechtbar, hat sie konsequenterweise folgendes zu tun: Selbstverfolgung der Masse Eintreibung der Debitorenforderungen im Namen und auf... weiterlesen
Eine Globalzession schlägt sich, weil die globalzessionsweise abgetretenen Forderungen nur sicherungsweise dem Kreditgeber abgetreten wurden, auch im Konkursinventar nieder. Die Art der Inventaraufnahme orientiert sich... weiterlesen
FREY, Die Veräusserung einer freiberuflichen Praxis, Diss. Basel, Zürich 1999 KNAPP CH., Le transfert de la propriété immobilière et la reprise de dettes garanties par... weiterlesen
BUCHER EUGEN, Kreditsicherung durch Zession, in: „Probleme der Kreditsicherung“, Berner Tage für die juristische Praxis, Bern 1982. DOMMER JÜRG, Der Einfluss des SchKG auf die... weiterlesen
Die Zession bzw. Abtretung mit dem Ziel eines Gläubigerwechsel ist im Bereiche des Forderungsrechts nicht der Normaltatbestand: Meistens steht dem Schuldner bis zur Tilgung seiner... weiterlesen
Die „Abtretung nach SchKG 260“ ist ein Institut der Generalexekution (Konkurs oder Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung). Die „SchKG-Abtretung“ ist keine Abtretung eines Forderung nach OR 164... weiterlesen
Der Gesetzgeber stellt an die Lohnzession besondere Anforderungen: Die Abtretung künftiger Lohnforderungen ist unzulässig Ausnahme: Abtretung künftiger Lohnforderungen zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten im... weiterlesen
Bei der Interzession geht es um die Sicherung von Krediten an den beherrschenden Aktionären oder eines Konzernrahmenkredits: Begriff Eintreten für die Schuld, ohne dass diese... weiterlesen
Im Weiteren werden die aufgelisteten Spezialthemen einer eingehenden Betrachtung unterzogen: Exkurs: Interzession Exkurs: Lohnzession Exkurs: SchKG-Abtretung... weiterlesen
In folgenden Fällen findet der Gläubigerwechsel ohne Zession (Abtretung) statt: Universalsukzession = Gesamtrechtsnachfolge Anwendungsfälle Erbfolge Umstrukturierungsrecht Fusion Spaltung Vermögensübertragung Vertragsübernahme = Vertragsparteiwechsel Anwendungsfälle Miet- und... weiterlesen
Das Nachlassverfahren ist – wie der Konkurs – ein Generalexekutionsverfahren, bei dem alle Aktiven des Kreditnehmers zur Befriedigung der Forderungen aller Gläubiger verwendet werden. Beim... weiterlesen
Die Schlussverteilung im Konkurs des Sicherungszessionars (Bank) kann erst stattfinden, wenn die Aktiven, wozu die Kreditforderung des Zedenten und „seine“ Debitorenforderungen zählen, liquidiert und abgerechnet... weiterlesen
Die Geltendmachung der Kreditforderung gegenüber dem Kreditschuldner bzw. Sicherungszedenten und das Inkasso der Debitorenforderungen fallen konkurstechnisch in den Bereich der Verwertung. Die Verwertung folgt konkursdogmatisch... weiterlesen
Die Behandlung der Eventualforderung aus Schadenersatz erfolgt im Kollokationsplan ganz unterschiedlich und je nach Erledigung der Kreditforderung. Vorweg zu bedenken ist, dass die Konkursverwaltung die... weiterlesen
Es gelten die allgemeinen Anforderungen an eine Forderungseingabe. Besonders ist, dass eine Eventualforderung aus Schadenersatz für den Fall, dass der in Konkurs geratene Sicherungszessionar (Bank)... weiterlesen
Der Kollokationsplan des Sicherungszessionars (Bank) basiert auf dem gleichen Vorgehens-Meccano wie beim Konkurs des Kreditschuldners: 1. Forderungseingabe, 2. Erwahrung der Forderungseingabe, 3. Kollokationsentscheid und 4.... weiterlesen
Die Rechtsprechung hat die Aussonderung fiduziarisch übertragener Forderungen im Konkursverfahren des Kreditgebers (Bank / Fiduziar) anerkannt, aber nur sofern die Forderungsrechte gegen Dritte, die ein... weiterlesen