Exkurs: SchKG-Abtretung
Die „Abtretung nach SchKG 260“ ist ein Institut der Generalexekution (Konkurs oder Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung). Die „SchKG-Abtretung“ ist keine Abtretung eines Forderung nach OR 164... weiterlesen
Die „Abtretung nach SchKG 260“ ist ein Institut der Generalexekution (Konkurs oder Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung). Die „SchKG-Abtretung“ ist keine Abtretung eines Forderung nach OR 164... weiterlesen
Der Gesetzgeber stellt an die Lohnzession besondere Anforderungen: Die Abtretung künftiger Lohnforderungen ist unzulässig Ausnahme: Abtretung künftiger Lohnforderungen zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten im... weiterlesen
Bei der Interzession geht es um die Sicherung von Krediten an den beherrschenden Aktionären oder eines Konzernrahmenkredits: Begriff Eintreten für die Schuld, ohne dass diese... weiterlesen
Im Weiteren werden die aufgelisteten Spezialthemen einer eingehenden Betrachtung unterzogen: Exkurs: Interzession Exkurs: Lohnzession Exkurs: SchKG-Abtretung... weiterlesen
In folgenden Fällen findet der Gläubigerwechsel ohne Zession (Abtretung) statt: Universalsukzession = Gesamtrechtsnachfolge Anwendungsfälle Erbfolge Umstrukturierungsrecht Fusion Spaltung Vermögensübertragung Vertragsübernahme = Vertragsparteiwechsel Anwendungsfälle Miet- und... weiterlesen
Das Nachlassverfahren ist – wie der Konkurs – ein Generalexekutionsverfahren, bei dem alle Aktiven des Kreditnehmers zur Befriedigung der Forderungen aller Gläubiger verwendet werden. Beim... weiterlesen
Die Schlussverteilung im Konkurs des Sicherungszessionars (Bank) kann erst stattfinden, wenn die Aktiven, wozu die Kreditforderung des Zedenten und „seine“ Debitorenforderungen zählen, liquidiert und abgerechnet... weiterlesen
Die Geltendmachung der Kreditforderung gegenüber dem Kreditschuldner bzw. Sicherungszedenten und das Inkasso der Debitorenforderungen fallen konkurstechnisch in den Bereich der Verwertung. Die Verwertung folgt konkursdogmatisch... weiterlesen
Die Behandlung der Eventualforderung aus Schadenersatz erfolgt im Kollokationsplan ganz unterschiedlich und je nach Erledigung der Kreditforderung. Vorweg zu bedenken ist, dass die Konkursverwaltung die... weiterlesen
Es gelten die allgemeinen Anforderungen an eine Forderungseingabe. Besonders ist, dass eine Eventualforderung aus Schadenersatz für den Fall, dass der in Konkurs geratene Sicherungszessionar (Bank)... weiterlesen
Der Kollokationsplan des Sicherungszessionars (Bank) basiert auf dem gleichen Vorgehens-Meccano wie beim Konkurs des Kreditschuldners: 1. Forderungseingabe, 2. Erwahrung der Forderungseingabe, 3. Kollokationsentscheid und 4.... weiterlesen
Die Rechtsprechung hat die Aussonderung fiduziarisch übertragener Forderungen im Konkursverfahren des Kreditgebers (Bank / Fiduziar) anerkannt, aber nur sofern die Forderungsrechte gegen Dritte, die ein... weiterlesen
Die Konkursverwaltung wird die Ansprüche aus Zessionskredit des Sicherungszessionars (Bank) gegenüber dem Kreditschuldner und Sicherungszedenten wie folgt ins Konkursinventar aufnehmen: Kreditforderung Aktueller Kreditsaldo per Konkurseröffnung,... weiterlesen
Effizienz- bzw. Kosten-/Nutzen-Gründen wird er verschiedenste Realisationsmethoden für die Geltendmachung der Kreditschuld und die Sicherheit bildenden Debitoren des Kreditschuldners in Betracht ziehen: Kreditforderung Verhandlung mit... weiterlesen
Der Erwerb der Debitorenforderungen durch den Gemeinschuldner (Bank) zeitigt die normalen Folgen: Zession Die Zession der Forderungen (vorbehältlich Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit) bewirkte die externe Begründung... weiterlesen
Die Konkurseröffnung über den Kreditgeber (Bank / Zessionar) bewirkt folgende Situation: Zessionar hat die Zessionsforderungen abgetreten erhalten Abtretung als abstraktes Rechtsgeschäft Ohne andere Rechtsgeschäftsausgestaltung ist... weiterlesen
Einleitung Da die Globalzession als Instrument zur Sicherung des Kreditgebers (meistens eine Bank) rechts- und sachbedingt den Bezug zum Kreditnehmer nicht verliert, sind die Rechte... weiterlesen
In Baukonkursen gesellen sich neben die globalzessions-rechtlichen Probleme, und zwar unabhängig davon, ob die Konkursmasse die ev. strittigen Debitoren für sich reklamieren kann oder, ob... weiterlesen
Der Dividendenanspruch des Sicherungszessionars besteht, sofern keine Volldeckung durch das Inkasso der abgetretenen Forderungen erreicht wurde, nur auf der Ausfallforderung. Der resolutiv-bedingte Teil der Kreditforderung... weiterlesen
Die Konkursverwaltung wird bei der Kollokation der Forderungseingabe des Sicherungszessionars (Bank) dem Grundsatz nach – allgemeine bzw. andere Nichtzulassungsgründe vorbehalten – wie folgt verfahren: Anerkennung... weiterlesen