Begriff
Die Schuldübernahme kann sich, muss aber nicht aus zwei Teilen zusammensetzen: Interne Schuldübernahme (Erfüllungsübernahme) Mit dem „Befreiungsversprechen“ verspricht der Schuldübernehmer dem Schuldner, an seiner Stelle... weiterlesen
Die Schuldübernahme kann sich, muss aber nicht aus zwei Teilen zusammensetzen: Interne Schuldübernahme (Erfüllungsübernahme) Mit dem „Befreiungsversprechen“ verspricht der Schuldübernehmer dem Schuldner, an seiner Stelle... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR 175 – OR 183 Gesetzestexte Art. 175 OR B. Schuldübernahme I. Schuldner und Schuldübernehmer 1 Wer einem Schuldner verspricht, seine Schuld zu... weiterlesen
Schuldübernahme = Befreiungsversprechen, wonach der Schuldübernehmer anstelle des bisherigen Schuldners die Schuldpflicht erfüllen will » Weiterführende Informationen zur Schuldübernahme Schuldbeitritt = Hinzutreten eines zusätzlichen Schuldners... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Schuldübernahme Schuldbeitritt Vermögensübernahme Übernahme eines Geschäfts Vermögensübertragung nach FusG Schuldübernahme bei Erbteilung Veräusserung verpfändeter Grundstücke Zession Vertragsübertragung Vertragsbeitritt Rechtsnatur Ziele Motive Funktion... weiterlesen
Die weiteren Bestimmungen lassen sich oft modular aufbauen, insbesondere die Standardklauseln wie Schriftformwahl als Gültigkeitsvoraussetzung (keine Behauptungen der Gegenpartei, der Vertrag sei geändert oder ergänzt... weiterlesen
» hier finden Sie Muster zum Thema Schuldübernahme zum Download: Befreiungserklärung (OR 175) Schuldübernahmeklausel im Grundstückkaufvertrag Schuldübernahme Vertrag externe Schuldübernahme... weiterlesen
Checkliste „Einreden des Schuldübernehmers“ „Einreden des Schuldübernehmers“ Der Schuldübernehmer kann dem Gläubiger gegenüber folgende Einreden entgegenhalten: Einreden, die ihm persönlich gegen den Gläubiger zustehen Einreden,... weiterlesen
» Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Zession zum Download: Checkliste Elemente der Abtretungserklärung... weiterlesen
Beurteilt die Konkursverwaltung die Globalzession als nichtig oder anfechtbar, hat sie konsequenterweise folgendes zu tun: Selbstverfolgung der Masse Eintreibung der Debitorenforderungen im Namen und auf... weiterlesen
Eine Globalzession schlägt sich, weil die globalzessionsweise abgetretenen Forderungen nur sicherungsweise dem Kreditgeber abgetreten wurden, auch im Konkursinventar nieder. Die Art der Inventaraufnahme orientiert sich... weiterlesen
FREY, Die Veräusserung einer freiberuflichen Praxis, Diss. Basel, Zürich 1999 KNAPP CH., Le transfert de la propriété immobilière et la reprise de dettes garanties par... weiterlesen
BUCHER EUGEN, Kreditsicherung durch Zession, in: „Probleme der Kreditsicherung“, Berner Tage für die juristische Praxis, Bern 1982. DOMMER JÜRG, Der Einfluss des SchKG auf die... weiterlesen
Die Zession bzw. Abtretung mit dem Ziel eines Gläubigerwechsel ist im Bereiche des Forderungsrechts nicht der Normaltatbestand: Meistens steht dem Schuldner bis zur Tilgung seiner... weiterlesen
Die „Abtretung nach SchKG 260“ ist ein Institut der Generalexekution (Konkurs oder Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung). Die „SchKG-Abtretung“ ist keine Abtretung eines Forderung nach OR 164... weiterlesen
Der Gesetzgeber stellt an die Lohnzession besondere Anforderungen: Die Abtretung künftiger Lohnforderungen ist unzulässig Ausnahme: Abtretung künftiger Lohnforderungen zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten im... weiterlesen
Bei der Interzession geht es um die Sicherung von Krediten an den beherrschenden Aktionären oder eines Konzernrahmenkredits: Begriff Eintreten für die Schuld, ohne dass diese... weiterlesen
Im Weiteren werden die aufgelisteten Spezialthemen einer eingehenden Betrachtung unterzogen: Exkurs: Interzession Exkurs: Lohnzession Exkurs: SchKG-Abtretung... weiterlesen
In folgenden Fällen findet der Gläubigerwechsel ohne Zession (Abtretung) statt: Universalsukzession = Gesamtrechtsnachfolge Anwendungsfälle Erbfolge Umstrukturierungsrecht Fusion Spaltung Vermögensübertragung Vertragsübernahme = Vertragsparteiwechsel Anwendungsfälle Miet- und... weiterlesen
Das Nachlassverfahren ist – wie der Konkurs – ein Generalexekutionsverfahren, bei dem alle Aktiven des Kreditnehmers zur Befriedigung der Forderungen aller Gläubiger verwendet werden. Beim... weiterlesen
Die Schlussverteilung im Konkurs des Sicherungszessionars (Bank) kann erst stattfinden, wenn die Aktiven, wozu die Kreditforderung des Zedenten und „seine“ Debitorenforderungen zählen, liquidiert und abgerechnet... weiterlesen