RÜCKKAUFSRECHT
Anstelle einer umfassenden Gesamtdarstellung der Materie des Rückkaufsrechts wird hier auf die Erläuterungen des Kaufsrechts verwiesen: » KAUFSRECHT Gleichwohl soll nachfolgend auf die Eigenheiten des... weiterlesen
Anstelle einer umfassenden Gesamtdarstellung der Materie des Rückkaufsrechts wird hier auf die Erläuterungen des Kaufsrechts verwiesen: » KAUFSRECHT Gleichwohl soll nachfolgend auf die Eigenheiten des... weiterlesen
Das Kaufsrecht erlischt in folgenden Fällen: Ausübung des Kaufsrechts Zeitablauf bzw. Nichtausübung des Kaufsrechts Tod des Verpflichteten beim höchstpersönlich ausgestalteten Recht Tod des Berechtigten beim... weiterlesen
Der Eigentumsübertragungsanspruch richtet sich: Allgemein an den Kaufrechtsverpflichteten im Grundbuch vorgemerktes Kaufsrecht vor der Eigentumsübertragung an den Kaufrechtsverpflichteten nach bereits erfolgter Eigentumsübertragung an den Dritterwerber.... weiterlesen
Für die Ausübung des Kaufsrechts bestehen folgende Kautelen: Beginn Ausübungsmöglichkeit Grundsatz Mit Abschluss des Kaufrechtsvertrages Grundsätzlich können Kaufsrechte während ihres Bestandes durch Abgabe der Ausübungserklärung... weiterlesen
Das Kaufsrecht an Aktien im Kurzüberblick: Verbreitung Mergers & Acquisitions (M&A) mit gestaffeltem Aktienerwerb Mitarbeiterbeteiligungen (Rücknahme von Mitarbeitern, die Unternehmen verlassen haben) Kaufrechtsvertrag Aktienkaufvertrag Vereinbarung... weiterlesen
Bei Grundstücken besteht die Möglichkeit durch Vormerkung des Kaufsrechts jeden Dritten, der Rechte am Grundstück erwirbt, auf das vorbestandene Kaufsrecht hinzuweisen. Diese Verstärkung ist nicht... weiterlesen
Die Vertragsparteien verabreden für die Einräumung des Kaufsrechts oft ein Entgelt. Ein solches Einräumungsentgelt soll die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser gewillkürten Verfügungsbeschränkung abgelten. Das... weiterlesen
Das Kaufsrecht beginnt mit dem Vertragsschluss und orientiert sich hinsichtlich der Gültigkeitsdauer an folgenden Begebenheiten: keine Abrede Gültigkeitsdauer = (maximal) 10 Jahre [vgl. OR 216a]... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Notwendiger Inhalt (essentialia negotii) Der notwendiger Inhalt des Kaufrechtsvertrags ist die Parteibezeichnung, der Kaufgegenstand sowie der Kaufpreis [vgl. SJZ 1963 343 Nr. 163]. Dabei gibt... weiterlesen
Hinsichtlich des Kaufrechtsberechtigten besteht die Möglichkeit zur Gestaltung als: 1. Personalrecht (Personalkaufsrecht) Art Verknüpfung mit einer bestimmten Person Anzahl Kaufrechtsberechtigte eine Person eine Mehrheit von... weiterlesen
Es gelten bei der Begründung eines Kaufsrechts unter Lebenden folgende Formerfordernisse: Kaufsrecht an Fahrnisgegenstand Kein Formzwang (Formfreiheit [vgl. OR 11]) Rat: Schriftformabrede Kaufsrecht an Grundstücken... weiterlesen
Der Kaufrechtsvertrag ist an folgende Zustandekommens-Voraussetzungen gebunden: Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien [vgl. OR 1 Abs. 1] Kaufsrechts-Dauer Bei Grundstück: ggf. Vormerkungsabrede Vormerkungsdauer Fakultativ Ausübungsfrist... weiterlesen
Das Kaufsrecht kann begründet werden: 1. Von Gesetzes wegen gesetzliches Kaufrecht der Verwandten [BGBB 25] 2. Aus Rechtsgeschäft unter Lebenden Kaufrechtsvertrag Kaufrechtsklausel zB in Aktionärbindungsvertrag... weiterlesen
Rechtsnatur Die Rechtsnatur des Kaufsrechts (KR) wird durch folgende Aspekte bestimmt: Gestaltungsrecht, dessen Ausübung Rechte und Pflichten wie aus einem gewöhnlichen Kaufvertrag begründet [vgl. hiezu... weiterlesen
Begriff: Kaufsrecht Mit dem Kaufrechtsvertrag gewährt der Kaufrechtsverpflichtete dem Kaufrechtsberechtigten die Befugnis, während einer bestimmten Zeit, max. 10 Jahren, durch einseitige Willenserklärung eine Sache (zB... weiterlesen
Einleitung Das Kaufsrecht ist das Gestaltungsrecht des Kaufsberechtigten, vom Kaufsverpflichteten während vorbestimmter Zeit und zu vorausvereinbarten Konditionen eine Sache durch einseitige Willenserklärung zu erwerben. Zustandekommen... weiterlesen
Das Vorkaufsrecht erlischt in folgenden Fällen: Ausübung des Vorkaufsrechts Nichtausübung des im Grundbuch nicht vorgemerkten Vorkaufsrechts bei Eintritt des Vorkaufsfalls Zeitablauf Tod des Verpflichteten beim... weiterlesen
Der Eigentumsübertragungsanspruch richtet sich: Allgemein an den Vorkaufsverpflichteten im Grundbuch vorgemerktes Vorkaufsrecht vor der Eigentumsübertragung an den Vorkaufsverpflichteten nach bereits erfolgter Eigentumsübertragung an den Dritterwerber.... weiterlesen
Die Ausübung des Vorkaufsrechts unterliegt folgenden Grundsätzen: Mitteilungspflicht des Verkäufers und des Grundbuchverwalters Allgemein Vorkaufsverpflichteter (Verkäufer) Im Grundbuch vorgemerktes Vorkaufsrecht Mitteilungspflicht von Vorkaufsverpflichtetem (Verkäufer) und... weiterlesen