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Die Verbreitung der Sequestrations-Verhältnisse ist gering bzw. die Parteien veranlassen informell eine Sequestration, sind sich deren aber nicht bewusst. Entscheidend sind: Auswahl der Person des... weiterlesen
Urteile öffentlicher Gerichte und Schiedsgerichtsurteile können den Sequester verpflichten, den Streitgegenstand der obsiegenden Partei herauszugeben. Bei der Sequestration stellt sich die Frage, ob der Streitgegenstand... weiterlesen
Der Sequester ist aufgrund einer gemeinsamen Instruktion der Hinterleger gehalten, den sequestrierten Gegenstand an die von diesen bezeichnete Person, d.h. an einen Hinterleger oder an... weiterlesen
Spezialfall vor allem bei Untergang oder Verlust von sequestrierten Speziessachen als Hinterlegungsgegenstände (im Gegensatz zu Gattungswaren).... weiterlesen
Grundsätzlich steht es den Hinterlegern frei, die „Sequestration auf unbestimmte Dauer“ Es ist davon auszugehen, dass die Sequestration in folgenden Fällen gekündigt werden kann: Recht... weiterlesen
Es steht den Hinterlegern frei, die Sequestrationsvereinbarung jederzeit durch gegenseitige Übereinkunft aufzuheben. Es ist indessen notwendig, dass die Hinterleger festlegen, an wen der gekündigte Sequester... weiterlesen
Die Hinterleger können vereinbaren, dass der Sequestrations-Gegenstand zur Herausgabe an den Hinterleger 1 frei wird, wenn der Hinterleger 2 nicht binnen zB 180 Tagen (Befristung)... weiterlesen
Die Beendigung der Sequestration kann, muss aber nicht an Bedingungen geknüpft sein. Die Rückgabe resp. Herausgabe des sequestrierten Gegenstandes kann an den Eintritt gewisser Bedingungen... weiterlesen
Einleitung zur Beendigung einer Sequestrierungsvereinbarung Jede Sequestrierungsvereinbarung ist endlich. Die Beendigungsgründe sind: » Bedingungseintritt » Befristung » Aufhebungsvertrag » Kündigung » Untergang oder Verlust Sicherungsobjekt... weiterlesen
Grundsätzlich wird die Sequestration auf unbestimmte Dauer geschlossen. Ein Rückforderungsrecht besteht nach OR 475 bei gemeinsamer Erklärung der Hinterleger auf Geheiss des Richters. Art. 475... weiterlesen
Allen Sequestrations-Verhältnissen liegen zugrunde: Streitgegenstand Strittiges Recht am zu sequestrierenden Gegenstand Sequestrationsvertrag Einlieferung des zu sequestrierenden Gegenstandes.... weiterlesen
Die Sequestration beinhaltet die Übertragung der Verfügungsgewalt über den sequestrierten Gegenstand vom Einlieferer bzw. von den Einlieferern an den Sequester. ... weiterlesen
Als Sicherungsobjekte kommen in Frage: Vertretbare Sachen (Gattungsware) unvertretbare Sachen (Speziesware) Bei Gattungsware liegt ein sog. „depositum irregulare“ (OR 481) vor, welche ins Alleineigentum des... weiterlesen
primär Schutz vor Verfügung durch den Nichtberechtigten sekundär Erhaltung der hinterlegten Sache.... weiterlesen
Die Sequestration dient vor allem der Beilegung der Streitigkeit Beseitigung der Unklarheit der Verfügung durch einen Nichtberechtigten.... weiterlesen
Der Vertrag mit dem Sequester dient immer der Sicherung der Zuweisung an den tatsächlich Berechtigten. Sequestrations-Verträge sind 2- oder 3-Parteien-Verhältnisse: Eine Hauptpartei und der Sequester... weiterlesen
Einleitung Bei jeder Sequestration sind folgende Parteien beteiligt: Sequester Sequestrations-Parteien Ansprecher 1 / Hinterleger 1 Ansprecher 2 / Hinterleger 2 ev. weitere Parteien Sequester Person... weiterlesen
Die Sequestration wird durch folgende Elemente geprägt: » Sequestrations-Parteien » Sequestrationsvertrag (Hinterlegungsvertrag) » Strittiges oder unklares Rechtsverhältnis » Sicherungszweck » Sequestrationsgegenstand » Übertragung der Verfügungsmacht... weiterlesen
Motive Verhinderung der Verfügung durch einen Nichtberechtigten Ziel Schutz durch Uebertragung auf einen Dritten (Sequester) Die Verfolgung des Sicherungszwecks geschieht ähnlich des Vorgehens im Escrow-Verhältnis:... weiterlesen