Gegenstand
Faustpfandrecht... weiterlesen
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Faustpfandrecht = Sicherheits- und Verwertungsrecht an Fahrnis (auch: Fahrhabe, Mobilien, bewegliche Sachen) In Französisch: le nantissement... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen ZGB 884 ZGB 886 – ZGB 894 ... weiterlesen
Sicherungsfunktion... weiterlesen
Sicherung des Gläubigers durch Gegenstände von Wert (Fahrnis, Fahrhabe, Mobilien, bewegliche Sachen)... weiterlesen
Bewegliche körperliche Sache, die verwertbar ist [ZGB 713 + ZGB 896 Abs. 1] Sache von wirtschaftlichem Wert (Werthaltigkeit) Verwertbare Sache (Verwertbarkeit) weder private noch öffentliche... weiterlesen
Vgl. Drittpfand | drittpfand.ch... weiterlesen
Nachverpfändungsvorgehen Bestellung Nachpfandrecht indem der Faustpfandgläubiger schriftlich über die Nachverpfändung informiert und zusätzlich angewiesen wird, den Pfandgegenstand nach seiner Befriedigung dem nachfolgenden Gläubiger herauszugeben Keine... weiterlesen
eine beliebige, gegenwärtige oder künftige Forderung künftige Forderung muss bestimmt oder bestimmbar sein auch bei künftigen Forderungen erhält das Pfandrecht den Rang auf den Zeitpunkt... weiterlesen
Abtretung der Pfandforderung Mit der Abtretung der Pfandforderung geht das Faustpfandrecht als Nebenrecht der gesicherten Forderung mit auf den Zessionar (Forderungserwerber) über [vgl. OR 170... weiterlesen
Rechtsgeschäftliche Errichtung Verpflichtungsgeschäft Pfandvertrag (Faustpfandvertrag) Rechtsnatur Innominatkontrakt Anwendbarkeit des Kausalitätsprinzips (Abhängigkeit des Faustpfandrechts von der Gültigkeit des Pfandvertrages) Inhalt Bezeichnung von pfandgesicherter Forderung und Pfandobjekt... weiterlesen
Schutzbehelfe des Besitzesrechts Feststellungsklage (im Falle eines Feststellungsinteresses) Klage in Analogie zur Eigentumsfreiheitsklage [vgl. ZGB 641 Abs. 2] ... weiterlesen
Verwertungsvereinbarung Die Parteien dürfen eine private Verwertung vereinbaren [vgl. BGE 118 II 112 ff.; ZR 95 (1996) Nr. 48 S. 143 ff.]. Freihandverkauf Eine solche Abrede erlaubt... weiterlesen
Der Pfandschuldner haftet trotz Faustpfandbestellung mit seinem sonstigen Vermögen fort Der Pfandschuldner kann sich allerdings auf das Prinzip des beneficium excussionis realis berufen [vgl. SchKG... weiterlesen
Detailinformationen zum Fahrnispfandrecht Fahrnispfandrecht | fahrnispfandrecht.ch... weiterlesen
BGE 119 II 344 ff. (Umfang des Verfallverbots bzw. Frage der Zulässigkeit des Selbsteintritts bei verpfändeten börsenkotierten Aktien) BGE 89 II 314 ff. (Uebergabe... weiterlesen
WIEGAND WOLFGANG, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Fahrnispfand, in: Wiegand Wolfgang (Hrsg.), Mobiliarsicherheiten…, Berner Bankrechtstag 1998, Bern 1998, S. 75 ff. (zitiert: Wiegand, Mobiliarsicherheiten). ... weiterlesen
Teil des Systems der Sicherheiten Faustpfand = Beschränktes dingliches Recht Wertrecht Verwertungsrecht... weiterlesen
Sicherungsmöglichkeit im Geschäftsverkehr und bei der Darlehensvergabe bzw. Kreditvergabe... weiterlesen
Im Bankverkehr und in bestimmten Bereichen des Geschäftsverkehrs wird das Faustpfandrecht (noch) angewandt... weiterlesen