Definition
Oberbegriff für die 5 Fahrnis- bzw. Wertepfandrechte Faustpfandrecht Retentionsrecht Forderungspfandrecht Versatzpfand Pfandbrief... weiterlesen
Oberbegriff für die 5 Fahrnis- bzw. Wertepfandrechte Faustpfandrecht Retentionsrecht Forderungspfandrecht Versatzpfand Pfandbrief... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Bundesrecht ZGB 884 – ZGB 915 Pfandbriefgesetz (PfG; SR 211.423.4) vom 25.06.1930 Pfandbriefverordnung (PfV; RS 211.423.41) vom 23.01.1931 Verordnung betreffend Viehverpfändung (SR 211.423.1)... weiterlesen
Der Gesetzgeber hat keine Allgemeinen Bestimmungen zum Fahrnispfandrecht erlassen, ganz im Gegensatz zu den Grundpfandrechten: Keine analoge Anwendung der Regeln zu den Grundpfandrechten Hingegen bestehen... weiterlesen
Teil des Systems der Sicherheiten Fahrnispfand = Beschränktes dingliches Recht Wertrecht Verwertungsrecht... weiterlesen
Sicherungsfunktion nur bei Pfandbriefen Kapitalanlagefunktion... weiterlesen
Mangels Transparenz nicht genau feststellbar. Zur Sicherung von Bankguthaben verbreitet, vor allem die Verfaustpfändung von Aktien bei Unternehmensfinanzierungen (Lombardierung, Lombardgeschäfte wie Lombardkredit... weiterlesen
Faustpfandrecht ZGB 884 – ZGB 894 Retentionsrecht ZGB 898 – ZGB 898 Pfandrecht an Forderungen und anderen Rechten ZGB 899 – ZGB 906 Versatzpfand ZGB... weiterlesen
Andere Pfandrechtsarten sind nicht zugelassen.... weiterlesen
Abgrenzungsfragen ergeben sich: Zugehör = zu Grundstücken gehörende Mobilien, die als Objekte von Grundpfandrechten fungieren können Grundpfandtitel als Objekt des Fahrnispfandrechts (Faustpfandrecht) ins Grundbuch aufgenommenes... weiterlesen
Sicherungsfunktion Kapitalanlagefunktion nur bei Pfandbrief... weiterlesen
Befugnis des Pfandgläubigers, bei Nichtbezahlung der gesicherten Forderung das Pfandobjekt versteigern zu lassen sich aus dem Erlös bezahlt zu machen [vgl. ZGB 891 Abs. 1 und... weiterlesen
Die Verwertungsart ist grundsätzliche jene der Versteigerung [vgl. SchKG 151 – SchKG 158]... weiterlesen
Bei entsprechender Abrede ist der freihändige Verkauf des Pfandobjektes zulässig [vgl. BGE 81 III 57 f.], wobei dieser an die Stelle der SchKG-Verwertung tritt [vgl. BGE 106... weiterlesen
Der Pfandschuldner haftet trotz Fahrnispfandbestellung mit seinem sonstigen Vermögen fort Der Pfandschuldner kann sich allerdings auf das Prinzip des beneficium excussionis realis berufen [vgl. SchKG... weiterlesen
Detailinformationen zu den einzelnen Fahrnispfandrechten Faustpfandrecht | faustpfandrecht.ch Retentionsrecht | retentionsrecht.ch Forderungspfandrecht | forderungspfandrecht.ch Versatzpfandrecht | versatzpfand.ch... weiterlesen
ALTORFER PETER, Die Mobiliarhypothek, Diss. Zürich 1981 (Zürcher Studien zum Privatrecht 12). BAUMGARTNER MAX, Das Pfandleihgeschäft in der Schweiz, konkretisiert am Beispiel der Pfandleihkasse... weiterlesen
Sicherungsmöglichkeit im Geschäftsverkehr und bei der Darlehensvergabe bzw. Kreditvergabe... weiterlesen
Sicherung einer Forderung (zB Darlehen, vgl. ZGB 891 Abs. 2) durch ein Pfandrecht an Fahrnis, d.h. beweglichen Sachen bzw. Mobilien im Sinne von ZGB 713... weiterlesen
Überwälzung der Gefahrentragung auf den Leasingnehmer Praxis (anders als im analog anwendb. Mietrecht, durch Vertragsabrede) Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung treffen den Leasingnehmer Risikoverlagerung... weiterlesen
Gewährleistungspflicht Rechtsgewährleistung Pflicht des Leasinggebers zur Gewährleistung analog des Vermieters Finanzierungsleasing: Beschränkung der Rechtsgewährleistungsansprüche auf die Ansprüche des Leasinggebers gegenüber dem Verkäufer / Hersteller Sachgewährleistung... weiterlesen