BL-Abgrenzungen
Der Bauleiter ist nicht Unternehmer, sondern Dienstleister. Er wirkt im Rahmen seiner Funktion als Dienstleister mit, ohne jedoch selber das Bauwerk zu erstellen.... weiterlesen
Der Bauleiter ist nicht Unternehmer, sondern Dienstleister. Er wirkt im Rahmen seiner Funktion als Dienstleister mit, ohne jedoch selber das Bauwerk zu erstellen.... weiterlesen
Schweizerisches Obligationenrecht (OR) OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Planungs- und Bauleitungsverträge SIA-Ordnung 102 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten) SIA-Ordnung 103 (Ordnung für Leistungen... weiterlesen
Der Bauleiter wird vom Bauherrn mit der Leitung, Koordination und Überwachung der Realisierung seiner Baute beauftragt. Judikatur BGE 115 II 264 BGE 4A_82/2008... weiterlesen
BL-Einleitung Der Funktion des Bauleiters kommt bei der Erstellung einer Baute zentrale Rolle zu. Ein guter und umsichtiger Bauleiter ist für jede Baute ein Qualitätsgarant.... weiterlesen
Hin und wieder kommt es vor, dass der Bauherr vom beigezogenen Architekt die Lieferung eines vertragskonform beziehbares Hauses verlangt: Definition Architekt als Totalunternehmer = ... weiterlesen
Die Projektbasis (Art. 2.5.2 SIA-Norm 260) ist die bauwerksspezifische Umsetzung der Nutzungsvereinbarung. Die Projektbasis ist, weil fachbezogen, in der Sprache des Ingenieurs formuliert: Inhalt Umschreibung... weiterlesen
Die Nutzungsvereinbarung (Art. 2.2 SIA-Norm 260) erfasst die Nutzungs- und Schutzziele des Bauherrn sowie alle weiteren Bedingungen dieses Vorhabens: Definition Nutzungsvereinbarung = ... weiterlesen
Die SIA hat den Planern von Tragwerken, d.h. den Bauingenieuren, zwei Dokumente als Projektierungsinstrumente vorgeschrieben und damit zu den Regeln der Bautechnik erhoben: Sicherheitsplan = ... weiterlesen
Von der SIA im Zusammenhang mit der Festlegung von Tragwerk und Sicherheit als Regeln der Bautechnik normiert wurden: SIA-Norm 260 (Grundlagen der Projektierung von Tragwerken)... weiterlesen
Einleitung Die Bauwerks-Projektierung und –Planung beginnt mit der Festlegung von Tragwerk und Sicherheit, also bereits im Vorprojekt. Diese Grundlagen sind von der SIA normiert worden... weiterlesen
Wie im sonstigen Geschäftsverkehr kann auch beim Architekten eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht entstehen, indem der Bauherr durch das Gewährenlassen des Architekten den Rechtsschein schafft, dass... weiterlesen
Lehnt der Bauherr die nachträgliche Genehmigung ab, so kann der Dritte aus den vom Architekten vollmachtlos vorgenommenen Handlungen keine Ansprüche gegenüber dem Bauherrn geltend machen.... weiterlesen
Hat der Architekt ohne die nötige Vertretungsmacht gehandelt, so wird die unautorisierte Architektenhandlung für den Bauherrn nur verbindlich, wenn er sie nachträglich genehmigt (vgl. OR... weiterlesen
Bei vollmachtlosem Handeln des Architekten und Ausbleiben der nachträglichen Genehmigung des Bauherrn können Ansprüche des Dritten aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Vertretenen und / oder... weiterlesen
Grundsätzlich bestimmen die Regeln des öffentlichen Rechts, ob und inwieweit der Architektenvollmacht Vertretungsmacht zugestanden wird: Baugesuch Unterzeichnung durch Bauherr oder Projektverfasser und Grundeigentümer Vertretung im... weiterlesen
Ermächtigung Mandatierungsrecht des Architekten nur bei geringfügigen Ingenieurarbeiten Keine Ermächtigung Keine Vollmacht des Architekten zum Abschluss von Verträgen mit den (beratenden) Ingenieuren und Experten, selbst... weiterlesen
Ermächtigung Vertragsabschluss zur Vergebung von Bauleistungen Erteilung der Weisungen namens des Bauherrn (aktive Vertretung) Entgegennahme von Erklärungen der Unternehmer (passive Vertretung) Anwendungsfälle Abmahnungen des Unternehmers... weiterlesen
Die SIA-Normen sind – wie vorne dargestellt – nicht kongruent bzw. an verschiedene Zielpersonen ausgerichtet. Im Rahmen dieser teilweisen Inkongruenz der SIA-Regelwerke hat sich folgende... weiterlesen
Für Bestand und Umfang der Architektenvollmacht auf Basis des Schweizerischen Obligationenrechts ist grundsätzlich der Wille des Bauherrn massgebend, weshalb keine allgemeinen Aussagen darüber gemacht werden... weiterlesen
Teilt der Bauherr dem Dritten mit, dass der Architekt in seinem Namen (und auf seine Rechnung) handeln könne, begründet diesem gegenüber dem Dritten eine entsprechende... weiterlesen