Inbetriebnahme-Leitung
Zur Ablieferung gehört auch die Inbetriebnahme des (Bau-)Werks: Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Art. 3.41, 3.43 und 3.51 SIA-Ordnung... weiterlesen
Zur Ablieferung gehört auch die Inbetriebnahme des (Bau-)Werks: Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Art. 3.41, 3.43 und 3.51 SIA-Ordnung... weiterlesen
Protokoll- und Berichtswesen / Baujournal Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Baujournal zu jeder Bauwerkherstellung gehört ein Baujournal Berichte Periodische... weiterlesen
Die „Bauleitung im engeren Sinne (i.e.S.) umfasst die gemeinhin bekannten Bauleitungsaufgaben, namentlich auf der Baustelle, hinsichtlich des Hoch- und Tiefbaus: Kontroll- und Überwachungsfunktionen Massgeblichkeit primär... weiterlesen
Der Bauleiter muss unter dem Titel „Gestalterische Bauleitung“ (Art. 4.51 SIA-Ordnung 102) die Bemusterung veranlassen und hat kurz vor finaler Ausführung der jeweiligen Arbeitsgattungen die... weiterlesen
Gestalterische Bauleitung Bauleitung i.e.S. Bauwerks-Dokumentation Inbetriebnahme-Leitung Garantiearbeiten-Leitung... weiterlesen
In der Baupraxis werden folgende Arten Bauleiter unterschieden: Gesamtbauleiter = Der Architekt (Planer) bzw. Ingenieur koordiniert als Gesamtbauleiter die grundlegenden Koordinations- und Führungsaufgaben für die... weiterlesen
Jedes werdende Bauwerk benötigt einen Bauleiter. Daher kommt dem Bauleiter bei der Bauwerkserstellung stets eine besondere Bedeutung zu. Weil bei jeder Bauwerkserstellung die Bauleitung benötigt... weiterlesen
Der Auftrag ist ein zweiseitiger Schuldvertrag gesetzlicher Vertragstypus Weiterführende Informationen Rechtsnatur... weiterlesen
Der Bauleiter ist nicht Unternehmer, sondern Dienstleister. Er wirkt im Rahmen seiner Funktion als Dienstleister mit, ohne jedoch selber das Bauwerk zu erstellen.... weiterlesen
Schweizerisches Obligationenrecht (OR) OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Planungs- und Bauleitungsverträge SIA-Ordnung 102 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten) SIA-Ordnung 103 (Ordnung für Leistungen... weiterlesen
Der Bauleiter wird vom Bauherrn mit der Leitung, Koordination und Überwachung der Realisierung seiner Baute beauftragt. Judikatur BGE 115 II 264 BGE 4A_82/2008... weiterlesen
BL-Einleitung Der Funktion des Bauleiters kommt bei der Erstellung einer Baute zentrale Rolle zu. Ein guter und umsichtiger Bauleiter ist für jede Baute ein Qualitätsgarant.... weiterlesen
Hin und wieder kommt es vor, dass der Bauherr vom beigezogenen Architekt die Lieferung eines vertragskonform beziehbares Hauses verlangt: Definition Architekt als Totalunternehmer = ... weiterlesen
Die Projektbasis (Art. 2.5.2 SIA-Norm 260) ist die bauwerksspezifische Umsetzung der Nutzungsvereinbarung. Die Projektbasis ist, weil fachbezogen, in der Sprache des Ingenieurs formuliert: Inhalt Umschreibung... weiterlesen
Die Nutzungsvereinbarung (Art. 2.2 SIA-Norm 260) erfasst die Nutzungs- und Schutzziele des Bauherrn sowie alle weiteren Bedingungen dieses Vorhabens: Definition Nutzungsvereinbarung = ... weiterlesen
Die SIA hat den Planern von Tragwerken, d.h. den Bauingenieuren, zwei Dokumente als Projektierungsinstrumente vorgeschrieben und damit zu den Regeln der Bautechnik erhoben: Sicherheitsplan = ... weiterlesen
Von der SIA im Zusammenhang mit der Festlegung von Tragwerk und Sicherheit als Regeln der Bautechnik normiert wurden: SIA-Norm 260 (Grundlagen der Projektierung von Tragwerken)... weiterlesen
Einleitung Die Bauwerks-Projektierung und –Planung beginnt mit der Festlegung von Tragwerk und Sicherheit, also bereits im Vorprojekt. Diese Grundlagen sind von der SIA normiert worden... weiterlesen
Wie im sonstigen Geschäftsverkehr kann auch beim Architekten eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht entstehen, indem der Bauherr durch das Gewährenlassen des Architekten den Rechtsschein schafft, dass... weiterlesen
Lehnt der Bauherr die nachträgliche Genehmigung ab, so kann der Dritte aus den vom Architekten vollmachtlos vorgenommenen Handlungen keine Ansprüche gegenüber dem Bauherrn geltend machen.... weiterlesen