BL-Haftung
Für den Bauleiter gelten die gleichen Haftungsregeln wie für den Architekten: Architekten-Haftung Stehen mehrere am Bau Beteiligte im Haftungsfokus, was das regelmässige Hauptproblem des Bauleiters... weiterlesen
Für den Bauleiter gelten die gleichen Haftungsregeln wie für den Architekten: Architekten-Haftung Stehen mehrere am Bau Beteiligte im Haftungsfokus, was das regelmässige Hauptproblem des Bauleiters... weiterlesen
Es gelten grundsätzlich die Regeln der Architektenvollmacht, namentlich für Erteilung, Kundgabe durch den Bauherrn, Umfang und Überschreitung sowie Ausbleiben der nachträglichen Genehmigung: Exkurs: Architektenvollmacht Der... weiterlesen
Wie den Architekten (Planer) bzw. jeden Beauftragten folgende Pflichten: Allgemeine Aufgaben Informationspflicht = Pflicht des Bauleiters, den Bauherrn über alle Vorgänge zu informieren, die für... weiterlesen
Wie hievor erwähnt, wird nur selten die Aufgabe des Bauleiters mit einem Pflichtenheft umschrieben. Ohne expliziten Leistungsbeschrieb wird folgende Funktion angenommen: Alle Aufgaben, die notwendig,... weiterlesen
Nach herrschender Rechtsprechung haben die Bauleiter-Leistungen einen auftragsrechtlichen Charakter (OR 394 ff.). Selbst im Falle eines Gesamtvertrages, welcher sowohl Leistungen mit werkvertraglichem Charakter (v.a. Planung),... weiterlesen
Zum letzten Leistungsgegenstand des Bauleiters zählt die Leitung der Garantiearbeiten: Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Leitung der Garantiearbeiten Mängelaufnahme... weiterlesen
Zur Ablieferung gehört auch die Inbetriebnahme des (Bau-)Werks: Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Art. 3.41, 3.43 und 3.51 SIA-Ordnung... weiterlesen
Protokoll- und Berichtswesen / Baujournal Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Baujournal zu jeder Bauwerkherstellung gehört ein Baujournal Berichte Periodische... weiterlesen
Die „Bauleitung im engeren Sinne (i.e.S.) umfasst die gemeinhin bekannten Bauleitungsaufgaben, namentlich auf der Baustelle, hinsichtlich des Hoch- und Tiefbaus: Kontroll- und Überwachungsfunktionen Massgeblichkeit primär... weiterlesen
Der Bauleiter muss unter dem Titel „Gestalterische Bauleitung“ (Art. 4.51 SIA-Ordnung 102) die Bemusterung veranlassen und hat kurz vor finaler Ausführung der jeweiligen Arbeitsgattungen die... weiterlesen
Gestalterische Bauleitung Bauleitung i.e.S. Bauwerks-Dokumentation Inbetriebnahme-Leitung Garantiearbeiten-Leitung... weiterlesen
In der Baupraxis werden folgende Arten Bauleiter unterschieden: Gesamtbauleiter = Der Architekt (Planer) bzw. Ingenieur koordiniert als Gesamtbauleiter die grundlegenden Koordinations- und Führungsaufgaben für die... weiterlesen
Jedes werdende Bauwerk benötigt einen Bauleiter. Daher kommt dem Bauleiter bei der Bauwerkserstellung stets eine besondere Bedeutung zu. Weil bei jeder Bauwerkserstellung die Bauleitung benötigt... weiterlesen
Der Auftrag ist ein zweiseitiger Schuldvertrag gesetzlicher Vertragstypus Weiterführende Informationen Rechtsnatur... weiterlesen
Der Bauleiter ist nicht Unternehmer, sondern Dienstleister. Er wirkt im Rahmen seiner Funktion als Dienstleister mit, ohne jedoch selber das Bauwerk zu erstellen.... weiterlesen
Schweizerisches Obligationenrecht (OR) OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Planungs- und Bauleitungsverträge SIA-Ordnung 102 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten) SIA-Ordnung 103 (Ordnung für Leistungen... weiterlesen
Der Bauleiter wird vom Bauherrn mit der Leitung, Koordination und Überwachung der Realisierung seiner Baute beauftragt. Judikatur BGE 115 II 264 BGE 4A_82/2008... weiterlesen
BL-Einleitung Der Funktion des Bauleiters kommt bei der Erstellung einer Baute zentrale Rolle zu. Ein guter und umsichtiger Bauleiter ist für jede Baute ein Qualitätsgarant.... weiterlesen
Hin und wieder kommt es vor, dass der Bauherr vom beigezogenen Architekt die Lieferung eines vertragskonform beziehbares Hauses verlangt: Definition Architekt als Totalunternehmer = ... weiterlesen
Die Projektbasis (Art. 2.5.2 SIA-Norm 260) ist die bauwerksspezifische Umsetzung der Nutzungsvereinbarung. Die Projektbasis ist, weil fachbezogen, in der Sprache des Ingenieurs formuliert: Inhalt Umschreibung... weiterlesen