Protokollierung im Rahmen von Bausitzungen mündlich erteilter Weisungen
Protokolle von Unternehmersitzungen
Protokolle von Mängel- oder Schadensitzungen
Bauwerkdokumentation als „Betriebshandbuch“
Massgeblichkeit
primär Vertrag
subsidiär OR
bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102
Grundlage für Inbetriebnahme und anschliessenden Betrieb
Einholung der Spezialisten-Pläne
Bauleiter hat einen Bundesordner mit den erforderlichen Dokumenten für den Bauherrn zu erstellen
Schemenpläne von Fachplanern
H/L/S-Schemen
Drainageleitungs-Schemen
Sickerleitungs-Schemen
Plänen (Ausführungspläne)
Betriebsanleitungen (Gebrauchsanleitungen)
Heizung
Maschinen
usw.
Wartungsanleitungen
per
Produzentengarantien
Unternehmerverzeichnis (Handwerkerverzeichnis)
etc.
Aufbewahrungspflichten
Aufbewahrung der Pläne
Aufbewahrung der Baujournale
Aufbewahrung der Protokolle
Herausgabepflichten
Auf Verlangen des Bauherrn hat der Bauleiter diesem die aufbewahrungspflichtigen Dokumente herauszugeben
Muss der Bauherr im Sinne einer Ersatzvornahme die Pläne und Unterlagen bei Dritten beschaffen, hat der Bauleiter dem Bauherrn die dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen
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