Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Verjährung
Verjährung

Verjährungsverzicht

Liegt es im Interesse beider Parteien, Zeit für eine gütliche bzw. ausserprozessuale Beilegung ihres Konfliktes zu finden und soll der Gläubiger weder klagen noch betreiben... weiterlesen

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Verjährung
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Unterbrechungsfolgen

Neuer Fristenlauf Neubeginn der Verjährungsfrist Quantitativ Klage oder Betreibung zur Verjährungsunterbrechung Die Verjährungsunterbrechung beschränkt sich auf die eingeklagte oder betriebene Summe. Im Umfange des nicht... weiterlesen

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Verjährung
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Wirkung

Neubeginn des Fristenlaufs Die Unterbrechung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt (vgl. OR 137 Abs. 1) Die neue, zweite... weiterlesen

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Verjährung
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Zweck

Neubeginn des Verjährungsfristenlaufs Verlängerung der Rechtsverfolgungsmöglichkeit... weiterlesen

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Verjährung
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Grundlagen

OR 135 – OR 138 Gesetzestexte Art. 135 OR IV. Unterbrechung der Verjährung 1. Unterbrechungsgründe Die Verjährung wird unterbrochen: 1. durch Anerkennung der Forderung von... weiterlesen

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Verjährung
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Definition

Verjährungsunterbrechung   =       Anerkennungshandlungen des Schuldners, Rechtsverfolgungsmassnahmen des Gläubigers oder Verjährungsverzicht unter den Parteien, die einen Neubeginn der Verjährungsfrist auslösen... weiterlesen

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Verjährung
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Ruhen der Verjährung

Der Gesetzgeber ging in den Konstellationen von Hinderung oder Stillstand davon aus, dass der Gläubiger nicht gegen seinen Schuldner vorgeht: Definition von Hinderung und Stillstand... weiterlesen

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Zession
Zession

Zessionar (Erwerber)

Der Zessionar (Erwerber) ist der neue Gläubiger der Forderung, der diese vom bisherigen Gläubiger käuft bzw. abgetreten erhält. Weiterführende Informationen Verfügungsvertrag: Verfuegungsgeschaeft Wirkungen Zedent /... weiterlesen

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Zession
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Zedent (Abtreter)

Der Zedent (Abtreter) ist der bisherige Gläubiger der Forderung, der diese einem neuen Gläubiger verkäuft bzw. abtritt. Weiterführende Informationen Verfügungsvertrag: Verfügungsgeschäft Wirkungen: Zedent / Zessionar... weiterlesen

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Zession
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Parteien

Bei einer Zession sind immer zwei Parteien, unter Berücksichtigung des Grundverhältnisses der abzutretenden Forderung drei Parteien, beteiligt: Zedent (Abtreter) Zessionar (Erwerber) Zessus (Schuldner / Notifikationsadressat)... weiterlesen