Verjährungsverzicht
Liegt es im Interesse beider Parteien, Zeit für eine gütliche bzw. ausserprozessuale Beilegung ihres Konfliktes zu finden und soll der Gläubiger weder klagen noch betreiben... weiterlesen
Liegt es im Interesse beider Parteien, Zeit für eine gütliche bzw. ausserprozessuale Beilegung ihres Konfliktes zu finden und soll der Gläubiger weder klagen noch betreiben... weiterlesen
Neuer Fristenlauf Neubeginn der Verjährungsfrist Quantitativ Klage oder Betreibung zur Verjährungsunterbrechung Die Verjährungsunterbrechung beschränkt sich auf die eingeklagte oder betriebene Summe. Im Umfange des nicht... weiterlesen
Neubeginn des Fristenlaufs Die Unterbrechung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt (vgl. OR 137 Abs. 1) Die neue, zweite... weiterlesen
(OR 135 Ziffer 2) Allgemeines Einsatz staatlicher Vollstreckungsorgane Erfordernis des staatlichen Prozess- bzw. Zwangsvollstreckungsapparates Private Vorkehren nicht verjährungsunterbrechend Private Massnahmen wie Rechnungszustellung, Mahnung, Einschreibebrief, Inkassomandat... weiterlesen
(OR 135 Ziffer 1) Forderungsanerkennung Die Forderungsanerkennung des Schuldners unterbricht die Verjährung: Allgemein Die Aufzählung der Unterbrechungsmöglichkeiten in OR 135 Ziffer 1 (Forderungsanerkennung und Arten)... weiterlesen
Neubeginn des Verjährungsfristenlaufs Verlängerung der Rechtsverfolgungsmöglichkeit... weiterlesen
OR 135 – OR 138 Gesetzestexte Art. 135 OR IV. Unterbrechung der Verjährung 1. Unterbrechungsgründe Die Verjährung wird unterbrochen: 1. durch Anerkennung der Forderung von... weiterlesen
Verjährungsunterbrechung = Anerkennungshandlungen des Schuldners, Rechtsverfolgungsmassnahmen des Gläubigers oder Verjährungsverzicht unter den Parteien, die einen Neubeginn der Verjährungsfrist auslösen... weiterlesen
Einleitung Der nahende Ablauf der Verjährungsfrist zwingt den Gläubiger zum Entscheid, auf die Rechtsverfolgung seines Anspruchs zu verzichten, ihn durchzusetzen oder die Verjährung zu unterbrechen.... weiterlesen
Der Zessus (aus dem Lateinischen „Debitor cessus“ oder Schuldner und Notifikationsadressat) ist der vom Gläubigerwechsel insofern betroffene Schuldner, als er einen neuen Gläubiger erhält und... weiterlesen
Der Gesetzgeber ging in den Konstellationen von Hinderung oder Stillstand davon aus, dass der Gläubiger nicht gegen seinen Schuldner vorgeht: Definition von Hinderung und Stillstand... weiterlesen
Einleitung Folgende Anlässe führen zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist: Ruhen der Verjährung Unterbrechung der Verjährung Verjährungsverzicht... weiterlesen
Die Verjährungsfrist berechnet sich wie folgt: „Bei der Berechnung der Frist ist der Tag, von dem an die Verjährung läuft, nicht mitzurechnen und die Verjährung... weiterlesen
Wie vorstehend ausgeführt, werden die Verjährungsfristen durch Gesetz bestimmt: Dauer Jede Verjährungsfrist hat eine Dauer Verjährungsfristen Beginn Die Verjährungsfrist beginnt an einem bestimmten Zeitpunkt zu... weiterlesen
Der Zessionar (Erwerber) ist der neue Gläubiger der Forderung, der diese vom bisherigen Gläubiger käuft bzw. abgetreten erhält. Weiterführende Informationen Verfügungsvertrag: Verfuegungsgeschaeft Wirkungen Zedent /... weiterlesen
Der Zedent (Abtreter) ist der bisherige Gläubiger der Forderung, der diese einem neuen Gläubiger verkäuft bzw. abtritt. Weiterführende Informationen Verfügungsvertrag: Verfügungsgeschäft Wirkungen: Zedent / Zessionar... weiterlesen
Vom Grundsatz, wonach die Verjährungsfristen mit der Fälligkeit zu laufen beginnen, bestehen etliche Ausnahmen, bei denen auf die Kenntnis, auf die Erfüllung oder auf einen... weiterlesen
Die (ordentliche oder ausserordentliche) Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit der Forderung zu laufen: Grundsatz Grundlage OR 130 Abs. 1 Fristauslösung Fälligkeit als fristauslösendes Ereignis Bestimmung... weiterlesen
Bei einer Zession sind immer zwei Parteien, unter Berücksichtigung des Grundverhältnisses der abzutretenden Forderung drei Parteien, beteiligt: Zedent (Abtreter) Zessionar (Erwerber) Zessus (Schuldner / Notifikationsadressat)... weiterlesen
Einleitung Der Gesetzgeber hat für den Beginn des Fristenlaufs der Verjährungsfristen einen Grundsatz und mehrere Ausnahmen ins Leben gerufen: Grundsatz: Fristauslösung durch Fälligkeit Ausnahmen: Keine... weiterlesen