Sorgfalt
Der Vermögensverwalter haftet seinem Kunden für die gleiche Sorgfalt wie ein Arbeitnehmer nach den Arbeitsvertragsregeln, also für Absicht und Fahrlässigkeit (vgl. OR 398 Abs. 2;... weiterlesen
Der Vermögensverwalter haftet seinem Kunden für die gleiche Sorgfalt wie ein Arbeitnehmer nach den Arbeitsvertragsregeln, also für Absicht und Fahrlässigkeit (vgl. OR 398 Abs. 2;... weiterlesen
Die Kreditaufnahme gegen Wertschriftenhinterlage (Lombardkredit) erlaubt dem Anlagekunden mit den zusätzlichen Mitteln zusätzliche Renditechancen wahrzunehmen (Hebelwirkung). Dieser Hebelwirkung steht beim Kurszerfall ein (erheblich) erhöhtes Risiko... weiterlesen
Nach Entstehung des Vermögensverwaltungsmandates hat der beauftragte Vermögensverwalter folgende Grundsätze zu beachten: Instruktion und Risikoprofil Lebensumstände Abklärung der individuellen Lebensumstände Kundeninteresse Feststellung des Kundeninteresses Risikoprofil... weiterlesen
In Absprache mit dem Kunden sind die Anlagewerte zu umschreiben oder ein Anlage-Risikoprofil festzulegen: Geldmarktanlagen Wertschriften und Wertrechte jeder Art Aktien Obligationen Anteile an kollektiven... weiterlesen
Die Verwaltungstätigkeit erfordert immer eine laufende Rechnung bzw. Aufzeichnung durch ein Konto Belastung der Erwerbskosten und Gutschrift Verkaufserlösen Depot Ein- und Ausbuchung der zum Vermögensbestand... weiterlesen
Für die Beendigung des Vermögensverwaltungsvertrags gelten prinzipiell die allgemeinen Regeln von Widerruf (Auftraggeber) und Kündigung (Beauftragter). Das zwingende Widerrufsrecht des Auftraggebers von OR 404 gilt... weiterlesen
Der Vermögensverwaltungsvertrag ist ein sog. „Konsensualvertrag“, welcher grundsätzlich „formfrei“ zustande kommt, in aller Regel aber schriftlich geschlossen wird (Standardverträge von Bank oder Vermögensverwalter). Gleichwohl sind... weiterlesen
Der Vermögensverwaltungsvertrag entsteht formfrei. Dabei sind folgende Formen denkbar: Formfreiheit (OR 11) Mündlichkeit, aber auch: Schriftlichkeit Stillschweigen Konkludenz Ausnahme (KAV 25) Schriftform (schriftliche Abrede, unter... weiterlesen
Mit dem Vermögensverwaltungsvertrag beauftragt und ermächtigt der Auftraggeber den Vermögensverwalter das von ihm anvertraute Kundenvermögen anzulegen: Gegenstand des Vermögensverwaltungsmandates im Namen und auf Rechnung des... weiterlesen
Der Vermögensverwaltungsvertrag (VV-Vertrag) ist ein zweiseitiger Vertrag, bei dem die charakteristische Leistung die Auftragsausführung (Vermögensverwaltung) darstellt. Für den VV-Vertrag gilt dispositives Recht, abgesehen von bestimmten... weiterlesen
Personelles Als Vermögensverwalter sind anzutreffen: Gewerbsmässig, entgeltlich tätiger Vermögensverwalter Bank Unabhängiger Vermögensverwalter (UVV) – kein geschützter Titel Gefälligkeitsweise, unentgeltlich tätiger Vermögensverwaltung Familiäre Hilfeleistung o.ä. Keine... weiterlesen
Personelles Der Auftraggeber steht nicht nur als Vertragspartner, sondern auch in Bezug auf seine persönliche Eigenschaft, seine Erfahrung in Kapitalanlageangelegenheiten, seine wirtschaftlichen Verhältnisse und seine... weiterlesen
Bedeutung Der Vermögensverwaltungsvertrag zählt im Finanzdienstleistungssektor zu den sehr oft anzutreffenden Rechtsverhältnissen, benutzen doch viele private und institutionelle Klienten die Vermögensverwaltungsdienstleistungen (Asset Management) der entsprechenden... weiterlesen
Begriff Der Vermögensverwaltungsauftrag (Asset Management Agreement) enthält den Auftrag des Anlegers (Auftraggeber) an den Vermögensverwalter (Beauftragter), das ganze Vermögen oder ein Teil davon gewinn- und... weiterlesen
ABEGGLEN SANDRO, Die adäquate Entschädigung des Vermögensverwalters unter besonderer Berücksichtigung der Anlagekosten im Verhältnis zur Anlageperformance, ZSR 127/2008 I 41 ff. CERUTTI ROMEO, Rechtliche Aspekte... weiterlesen
Einleitung Erläuterungsbedürftig sind beim Vermögensverwaltungsvertrag folgende Themen: Begriff, Grundlagen, Abgrenzungen Bedeutung, Rechtsnatur, Motive, Zwecke Auftraggeber / Anleger Vermögensverwalter VV-Vertrag Inhalt Form Entstehung Beendigung Konto /... weiterlesen
Ueberschreitet der Unternehmensberater den im Mandatsvertrag umschriebenen Leistungsumfang, zB durch ein ausführlicheres Gutachten oder eine weitergehende Studie etc., ist zu entscheiden, ob ihn eine Kürzung... weiterlesen
Wird der Unternehmensberater im Rahmen eines „Realisierungsauftrags“ beauftragt, eine Gesellschaft aus dem Hintergrund zu führen oder sonst exekutive Funktionen in der Organisation zu übernehmen, wird... weiterlesen
Der Unternehmensberater darf dem Auftraggeber grundsätzlich eine Erfolgsgarantie versprechen. Auch wenn der Unternehmensberater selbstsicher seiner Ausbildung, Erfahrung und Leistungsfähigkeit soweit traut, eine Zusicherung oder eine... weiterlesen
Allgemeines Der Management Consultant haftet grundsätzlich nach der allgemeinen Vertragshaftung (OR 97 ff.) für sorgfältige Mandatsausführung (OR 398 Abs. 2) in auftrags-rechtlicher Treue und Verschwiegenheit... weiterlesen