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Auftrag / Auftragsrecht

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Inhalt

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit dem Vermögensverwaltungsvertrag beauftragt und ermächtigt der Auftraggeber den Vermögensverwalter das von ihm anvertraute Kundenvermögen anzulegen:

Gegenstand des Vermögensverwaltungsmandates

  • im Namen und auf Rechnung des Kunden
    • welche Anlagegeschäfte für den Kunden getätigt werden dürfen
  • im Rahmen der vereinbarten Vorgaben
    • Kundensituation
    • Kundenbedürfnisse
  • in eigenem Ermessen
    • Kunde ist nicht bei der Festlegung der konkreten Anlageentscheide direkt involviert
    • Vermögensverwalter setzt den Anlageentscheid ohne Mitwirkung des Kunden um
  • Kauf und Verkauf von Wertschriften und sonstigen Instrumenten

Entschädigung

  • Honorierung nach Individualabrede oder Branchentarifen

Weitere Bestimmungen

  • Standardklauseln
    • Schriftformvorbehalt
      • Klarstellung, wonach Aenderungen oder Ergänzungen des Vermögensverwaltungsvertrages zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürften
    • Anwendbares Recht
      • Rechtswahl
        • Bei Anlagekunden aus dem Ausland ist eine Rechtswahl empfehlenswert (zB Schweiz)
        • Vgl. IPRG 116 Abs. 1
        • Ausnahme
          • Keine Rechtswahl, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag als Konsumentenvertrag im Sinne von IPRG 120 Abs. 1 zu qualifizieren ist; Anwendung des Rechts desjenigen Staates, in welchem der Anleger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (vgl. IPRG 120 Abs. 1)
          • Vgl. BGE 121 III 336 = Pra 85 Nr. 103
    • Gerichtsstand
      • Bei Privatkunden stellt sich regelmässig die Frage, ob der Vermögensverwaltungsvertrag Konsumentenrecht untersteht
        • Kein Vorausverzicht auf den Wohnsitzgerichtsstand
        • Im internationalen Verhältnis vgl. LugUe 13 ff.
    • Salvatorische Klausel
  • Verpflichtung des Auftraggebers zur Vollmachtserteilung gegenüber der konto- und depotführenden Bank

Gestützt darauf wird dem Vermögensverwalter eine Vollmacht ausgestellt, die ihn gegenüber der konto- und depotführenden Bank ermächtigt, die für die Vermögensverwaltung erforderlichen Dispositionen zu tätigen.

» Weiterführende Informationen zum Inhalt des Vermögensverwaltungsvertrags

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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