Form
Subventionen bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Gesuches und der Schriftform (vgl. Art. 16 SuG). Für die schriftliche Niederlegung der vertraglichen Subventionsgewährung werden in der Praxis... weiterlesen
Subventionen bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Gesuches und der Schriftform (vgl. Art. 16 SuG). Für die schriftliche Niederlegung der vertraglichen Subventionsgewährung werden in der Praxis... weiterlesen
Ein Subventionsvertrag enthält – am Beispiel einer Finanzhilfe – folgende Elemente: Geldwerte Vorteile Erfüllung der vom Empfänger selbst gewählten Aufgabe Förderung oder Erhalt (Verhaltensbindung) Subventionsähnliche... weiterlesen
Die Parteien eines Subventionsverhältnisses bzw. Subventionsvertrages sind: Subventionsgeber Bund bzw. Bundesinstitution Verwaltungseinheit, welche eine Finanzhilfe oder Abgeltung gewähren will (vgl. Art. 3 Abs. 1 SuG)... weiterlesen
Einleitung Im Verwaltungsrecht hat sich das vertragliche Staatshandeln – trotz anfänglichen Bedenken der Lehre – etabliert und verbreitet. Der verwaltungsrechtliche Vertrag ist – auf der... weiterlesen
Art. 35 SuG bestimmt in Bezug auf die Rechtspflege bzw. den Rechtsschutz folgendes: Anwendbare Bestimmungen (Art. 35 Abs. 1) Allgemeine Bestimmungen der Bundesrechtspflege VwVG (Verwaltungsverfahrensgesetz... weiterlesen
Allgemein Art. 32 SuG sieht – abweichende Regelungen in Spezialerlassen und ev. im Subventionsvertrag – den Grundsatz vor: 5-jährige Verjährungsfrist. Gläubiger aus Drittsicherheiten Gemäss DUMENT... weiterlesen
Für den Staat bestehen die Rückforderungsmöglichkeiten des Widerrufs (vgl. Art. 30 SuG); des Vertragsrücktritts (vgl. Art. 31 SuG). Dabei sind die allseitigen Interessen wie auch... weiterlesen
Allgemeines Art. 23 SuG gibt vor, dass Finanzhilfen (und Abgeltungen) erst kurz vor der Entstehung der Aufwendung bezahlt werden dürfen und vor einer definitiven Festsetzung... weiterlesen
Einmalige und wiederkehrende Finanzhilfen (und Abgeltungen) sollen nur behandelt werden: auf Gesuch hin (vgl. Art. 15a SuG), mit Begründung und Darlegung, weshalb die Zusprechung einer... weiterlesen
Für die Bemessung von Finanzhilfen gelten folgende Parameter, der Gesetzestexte in der Box unten wiedergegeben sind: Mehrfache Leistungen (Art. 12 SuG) Prioritätenordnung (Art. 13 SuG)... weiterlesen
Die Normen des 3. Kapitels des SuG sind anwendbar, wenn andere Erlasse nicht etwas Abweichendes vorsehen, wie Bundesgesetze Allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse (vgl. Art. 2 Abs. 2... weiterlesen
Nicht jede Tätigkeit kann mit Finanzhilfen gefördert werden: Für die erforderliche Auswahl enthält Art. 6 SuG einen Katalog von Voraussetzungen, welche für die staatliche Gewährung... weiterlesen
Einleitung Die sog. «allgemeinen Bestimmungen über die einzelnen Finanzhilfen» sind in den Art. 12 SuG – Art. 40 SuG geregelt. Die Einzelheiten werden nachfolgend erläutert:... weiterlesen
Einleitung Die Grundsätze für eine Entrichtung von Finanzhilfen und Abgeltungen sind im 2. Kapitel (Art. 4–10) des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen vom 5.10.1990 (Subventionsgesetz,... weiterlesen
Der Bund leistet «Abgeltungen» an Unternehmen des Bundes oder Kantone, die an seiner Stelle die Gewährleistung bestimmter Aufgaben übernehmen, unter folgenden Voraussetzungen: direkte gesetzliche Grundlage... weiterlesen
Staatliche Vergünstigung + Verhaltensbindung Die Subventionselemente im Allgemeinen sind: Die staatliche Vergünstigung und die dadurch bewirkte Verhaltensbindung des Subventionsempfängers Die Begriffselemente sind laut DUMENG N.... weiterlesen
Gemäss Subventionsgesetz (v.a. Art. 3 Abs. 1 SuG) können «Finanzhilfen» insbesondere unter folgenden (kumulativen) Voraussetzungen ausgerichtet werden: Bundesinteresse an der Unterstützung einer bestimmten Tätigkeit; Privatwirtschaft... weiterlesen
Voraussetzungen einer Subvention Voraussetzungen einer Finanzhilfe Voraussetzungen einer Abgeltung... weiterlesen
Als Subventionsmittel werden vom Staat eingesetzt: Direktzahlungen Garantiepreise Darlehenskonditionen Bürgschaften Steuervergünstigungen Literatur BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen... weiterlesen
Subventionen können wie einleitend erwähnt ausgerichtet werden als: Finanzhilfe Förderung bevorstehender Tätigkeiten Dritter Abgeltung Entschädigung Dritter für deren Leistungen zugunsten der Volkswirtschaft. Weiterführende Informationen Begriffe... weiterlesen