Subventionsrecht

Fazit

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) ist ein verwaltungsrechtlich motiviertes Spezialgesetz, welches klärt, was unter einer Subvention zu verstehen ist und unter welchen... weiterlesen

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Steuern

Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten: Kapital- und Ertragssteuern Einordnung in die Förderungssysteme Staatliche Förderung von F&E kann insbesondere erfolgen durch direkte Subventionen indirekt durch... weiterlesen

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Internationales Subventionsrecht

Der Bund leistet auch Abgeltungen und Finanzhilfen an ausländische Staaten internationale Organisationen Institutionen mit Sitz im Ausland. Solche Abgeltungen und Finanzhilfen werden meistens gesondert als... weiterlesen

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Verwaltungsrechtliche Sanktionen

Die verwaltungsrechtlichen Sanktionen sind in Art. 40 SuG geregelt: Verletzung Auskunftspflicht (Art. 40 Abs. 1 SuG) Subventionsausschluss für eine bestimmte Dauer (Art. 40 Abs. 1... weiterlesen

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Strafrechtliche Sanktionen

Die Art. 37 SuG – Art. 39 SuG enthalten die einschlägigen Strafbestimmungen. Anstelle einer Wiederholung sei auf die Gesetzeswortlaute von Art. 37 ff. SuG in... weiterlesen

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Konkurs

Im Falle eines Konkurses des Subventionsbezügers gelten die allgemeinen Regeln des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1). Literatur AMON KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des... weiterlesen

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Prozess

Rechtsweg(e) In der Regel ist der Verwaltungsrechtsweg einzuschlagen. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme, können doch die Parteien bei der Zusprechung von Subventionen entscheiden, ob der... weiterlesen

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Rechnungslegung

Klassische übliche Rechnungslegung mit doppelter Buchführung. Weiterführende Informationen Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen Leitfaden für ein Prüfkonzept Subventionen (PDF, 148 kB, 09.08.2023) Muster- Programmvereinbarung (DOCX,... weiterlesen

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Staatshaftung

Die vermögensrechtliche Verantwortlichkeit des Staates und seiner Personals ist öffentlich-rechtlicher Natur; als ausschliessliche Staatshaftung ausgestaltet. Die Grundlage für die Staatshaftung bildet: Verantwortlichkeitsgesetz vom 14.03.1958 (VG;... weiterlesen

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Ende

Das Subventionsverhältnis bzw. der Subventionsvertrag enden: Erfüllung Fristablauf Kündigung Verzicht uam. Literatur Beendigung des verwaltungsrechtlichen Vertrags MÄCHLER AUGUST, Die Auflösung des verwaltungsrechtlichen Vertrages, in: Isabelle... weiterlesen

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Nachträgliche staatliche Einwirkung

Grundlage und Einflussfaktoren für eine Beurteilung der nachträglichen staatlichen Einwirkung bilden: Mögliche staatliche Einwirkungsprivilegien Legalitätsprinzip Veränderlichkeit der Rechtsordnung Öffentliches Interesse an einer Änderung bzw. Aufhebung... weiterlesen

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Übergangsrecht

Für die nachträgliche Änderung der gesetzlichen Subventionsgrundlagen i.w.S. ist massgebend das anwendbare Recht im Zeitpunkt der Gesuchs-Einreichung. Literatur BEZZOLA-BÜCHLER DUMENT N., Staatliche Drittsicherheiten für Private... weiterlesen

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Periodische Überprüfung und Steuerung

Nach Gewährung von Subventionen finden statt: eine periodische Überprüfung der Bundessubventionen eine Steuerung der Bundessubventionen, Art. 5 SuG verpflichtet den Bundesrat (BR), jede Subventionen mindestens... weiterlesen

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Beginn

In aller Regel wird im verwaltungsrechtlichen Vertrag der Beginn der Subventionspflicht mit Datum oder dem Beginn einer Leistungs-Phase genau umschrieben. Art. 23 SuG   Zahlungen 1 Finanzhilfen... weiterlesen

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Sicherheiten

Staatliche (Dritt-)Sicherheiten für Private sind auf Bundesebene entweder im Subventionsgesetz (SuG, Art. 12 – 40) oder in sektoralen Spezialerlassen festgehalten. Folgende Sicherheiten sind denkbar: (öffentlich-rechtliche)... weiterlesen

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Form

Subventionen bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Gesuches und der Schriftform (vgl. Art. 16 SuG). Für die schriftliche Niederlegung der vertraglichen Subventionsgewährung werden in der Praxis... weiterlesen

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Inhalt

Ein Subventionsvertrag enthält – am Beispiel einer Finanzhilfe – folgende Elemente: Geldwerte Vorteile Erfüllung der vom Empfänger selbst gewählten Aufgabe Förderung oder Erhalt (Verhaltensbindung) Subventionsähnliche... weiterlesen