Provisorische Rechtsöffnung: Aberkennungsprozess und abstrakte Schuldanerkennung
SchKG 83 Abs. 2 / OR 17 Auch im Aberkennungsprozess muss der Schuldner einer abstrakten Schuldanerkennung nicht nur den Forderungsgrund, sondern auch den Nichtbestand beweisen.... weiterlesen