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Erbrecht / Gesellschaftsrecht

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Unternehmensnachfolge: Reduktion der Nachfolgehürden stösst in Vernehmlassung auf Zustimmung

Datum:
27.02.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Unternehmensnachfolge, Unternehmer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat will im Erbrecht Stolpersteine beseitigen, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Die „Unternehmensnachfolge-Reform“ soll zur höheren Stabilität von Schweizer Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), beitragen und Arbeitsplätze sichern. In der Vernehmlassung, deren Ergebnisse der Bundesrat gestern zur Kenntnis genommen hat, wurden die Vorschläge grossmehrheitlich begrüsst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll dem Bundesrat bis anfangs 2021 die Botschaft unterbreiten.

Das Zahlenmaterial zu den Unternehmensgrundlagen, welches der Bundesrat dem Vernehmlassungsergebnis voranstellte, ist deutlich:

  • Mehr als 99 % der Unternehmen in der Schweiz sind KMU
  • Mehr als 80 % davon sind Familienbetriebe oder Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern
  • Die KMU stellen 2/3 der Arbeitsplätze in der Schweiz
  • (Ein-)Schätzung der Universität St. Gallen:
    • ca. 3400 Unternehmensnachfolgen pro Jahr
    • Finanzierungsprobleme aufgrund erbrechtlicher Regelungen
    • Betroffenheit von 48 000 Beschäftigten
  • Vgl. dazu auch:

Der Bundesrat sieht deshalb vor, dass die Gerichte ein Unternehmen künftig als Ganzes sollen einer einzigen Person zuweisen können, falls der Unternehmer bzw. Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat.

  • Ziele
  • Positive Effekte v.a. für KMU erwartet
    • Der Vorentwurf des Bundesrates wurde in der Vernehmlassung von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer begrüsst
    • Hervorgehoben wurden die positiven Effekte für die Wirtschaft, für KMU’s und für die Arbeitsplatzerhaltung
  • Vernehmlassungsergebnisse
    • In den Stellungnahmen wurde kritisiert, dass bei der Möglichkeit des Zahlungsaufschubs der Unternehmensnachfolger dazu verpflichtet werden soll, den Miterben Sicherheiten zu leisten
      • Es bestand die Meinung, dies könne die Umsetzung der Bestimmung zum Zahlungsaufschub erheblich erschweren
    • Kritisiert wurde vereinzelt auch der Kreis der Unternehmen, für die die Änderungen gelten sollten (zu eng)
    • Der Bundesrat will die Kritikpunkte auf die Botschaft im Detail analysieren und wo möglich und sinnvoll berücksichtigen
  • Weitere Vorlagen zum Erbrecht
    • Erleichterungen bei der Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen solle auch die Erbrechtsrevision bringen, die derzeit im Parlament, d.h. im Nationalrat bzw. Ständerat, beraten werde
    • In deren Rahmen sollen unter anderem Pflichtteilsreduktionen und damit Verfügungsfreiheitserhöhungen des Erblassers helfen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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