Notariatsrecht / Beurkundungsrecht
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Das Notariatsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet, mit welchem die Funktion des Urkundsbeamten bzw. Notars (öffentliche Beurkundung, Erstellung öffentlicher Urkunden und amtliche Beglaubigungen), deren Rechte und Pflichten sowie deren Aufsicht geregelt werden.
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