Internationales Recht
9 Kommentierungen
ABDFLRZA.
B.
D.
F.
L.
R.
Z.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ZuwanderungEinleitung zur Zuwanderung in die Sch...Autoren:Internationales ErbrechtEinleitung zu internationalem ErbrechtAutoren:Aufenthaltsbewilligung / Arbeits...Einleitung zu Aufenthaltsbewilligung ...Autoren:Internationales VertragsrechtEinleitung zum internationalen Vertra...
Internationales Recht
Das internationale Recht wird durch das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) als Kodifikation bestimmt, welches nebst Staatsverträgen (wie das sog. Lugano Uebereinkommen (LuGUe) die Rechtsanknüpfung und die Rechtsdurchsetzung zwischen Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) regelt.
Das internationale Recht beschlägt Rechtsverhältnisse in zwei oder mehreren Staaten und betrifft die Suche nach dem anwendbaren Recht bzw. Gerichtsstand, insbesondere die Besonderheiten zwischen internationalem Schweizer Recht und seiner Anwendung im internationalen Kontext.
Personenfreizügigkeit Schweiz
Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz wurde am 21.06.1999 unterzeichnet und am 01.06.2002 in Kraft gesetzt. Das FZA und dessen Protokolle vereinfachen die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürger in der Schweiz. Ergänzt wurde das Freizügigkeitsrecht durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, durch das Recht auf den Erwerb von Immobilien und die Koordination der Sozialversicherungssysteme.
Die nämlichen Regelungen gelten für Staatsangehörige der EFTA-Länder.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.