Checkliste: Diebstahl am Arbeitsplatz
Einleitung
- Diebstähle in Betrieben werden nicht nur durch Fremde, sondern auch durch Betriebsangehörige, durch Arbeitnehmer, begangen; Folgen sind:
- Materielle Schäden
- Werte der abhandengekommenen Gegenstände
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Diebstahlmeldung an Versicherung und Polizei
- Uam
- Immaterieller Schaden wie
- Misstrauen unter den Arbeitskollegen
- Übervorsichtige Reaktionen der „Ehrlichen“
- Verschlechterung des Betriebsklimas
- Materielle Schäden
- Es empfiehlt sich daher die Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass „Langfinger“ nicht in Versuchung geraten.
Tipps
- Clean table mindestens für Wertsachen (auch tagsüber keine Wertsachen herumliegen lassen)
- Keine Wertsachen in der Garderobe
- Büroabschliessen bei Abwesenheiten
Arbeitgeberverhalten
- Kennzeichnung der Gegenstände wie
- Computer, Drucker usw.
- Bücher der Bibliothek
- Emballagen und Mehrweggebinde
- etc.
- Zutrittskontrolle
- räumliche Trennung von Public- und Staff-Bereichen
- organisatorische Massnahmen für Ueberwachung (Arbeitgeber ist für Personalauswahl, Instruktion und Kontrolle verantwortlich)
- Keine Kennwörter und Zutrittscodes
- Auf Post-it an Bildschirmen
- Keine Weitergabe unter Arbeitnehmern
- Bei Vermutung von IT-Delikten nicht selber nachforschen, sondern forensic-services beiziehen
- Keine Passwörter auf Bank- und Kreditkarten notieren.
Sanktionen
- In Diebstahlsfällen ist eine fristlose Kündigung ohne vorausgehende Verwarnung möglich, aber nicht immer ratsam
- Wahrung des rechtlichen Gehörs
- Sachverhaltserhebung (zur Vermeidung von Missverständnissen)
- Dokumentierung (wegen späterer Bestreitung)
- Oft gibt die ordentliche Kündigung mit Freistellung vom Kosten-/Nutzenverhältnis her weniger Aufwand und Ärger bzw. ein Ausufern auf die Belegschaft (Anrufung der Arbeitskollegen als Zeugen, durch den entlassenen Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.