LAWINFO

Arbeitsrechtliche Verwarnung

QR Code

Einleitung zur Arbeitsrechtlichen Verwarnung

Rechtsgebiet:
Arbeitsrechtliche Verwarnung
Stichworte:
Verwarnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verwarnung ist die Massregelung des Arbeitnehmers für regelwidriges Verhalten und oft Vorstufe für eine Entlassung oder Kündigung.

Hier finden Sie arbeitsrechtliche Informationen, Muster und Checklisten zur Verwarnung.

Der Verwarnungs-Entscheid

Verwarnung JA Verwarnung NEIN
Ziel der Verhaltensveränderung erscheint erreichbar Ziel der Verhaltensveränderung ist nicht erreichbar (Aussichtslosigkeit/Charakter nicht änderbar)
  • Fehlender Einsatz
  • Unzureichende Sorgfalt
  • Unzuverlässigkeit
  • Arbeitszeitprobleme
    • Unpünktlichkeit
    • Überlange Pausen
    • Unzählige Rauchpausen
    • Nicht begründbare Absenzen
  • Unangemessenes Verhalten gegenüber
    • Kunden
    • Vorgesetztem
    • Arbeitskollegen
  • Missachtung der Treuepflicht
    • Nicht genehmigte Nebenbeschäftigungen
    • Konkurrenzierung des Arbeitgebers
  • Private Nutzung von Unternehmensressourcen
    • Telefon
    • Internet
    • Private Kommissionen während der Arbeitszeit
  • Fehlende Praxiserfahrung
  • Fehlende Sozialkompetenz
  • Fehlende Belastbarkeit

Wiederholtes zu spät zur Arbeit zu erscheinen:
Grund für sofortige Entlassung?

Eine fristlose Entlassung ist nur bei gewichtigen Gründen und nach entsprechender Verwarnung zulässig (der Arbeitnehmer sollte die Konsequenzen seines Fehlverhaltens kennen):

  • Klare Verwarnung
  • Entscheidender Sachverhalt (Verifizierung notwendig)
  • Massgeblichkeit der konkreten Umstände (keine Annahmen)
  • Beurteilung des gesamten Arbeitsverhältnisses.

» Fristlose Kündigung / Fristlose Entlassung

» Fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund

Verwarnung als mehrdeutiger Begriff
Arbeitnehmer Strassenverkehrsrecht Fussball
Massregelung Sanktion1 Gelbe Karte

>>>

www.fuehrerausweisentzug.ch http://de.fifa.com/

>>> Diese Website befasst sich mit der arbeitsrechtlichen Verwarnung!


1 Die Verwarnung wird ausgesprochen, wenn der Lenker

  • eine Verletzung der Verkehrsregeln hat, von der eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer ausging und ihn dabei ein geringes Verschulden traf.
  • in angetrunkenem Zustand gefahren ist (0,5 bis 0.79 Promille).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.