Auf der Rückseite der Auftragsbestätigung sind oft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Absenders der Auftragsbestätigung abgedruckt.
Ist der Adressat der Auftragsbestätigung beim Vertragsabschluss mit dem Absender das erste Mal in Geschäftskontakt, kennt er dessen AGB nicht. Durch die Zustellung der Auftragsbestätigung erhält er somit das erste Mal von den AGB Kenntnis. Eine Vorauszustellung der AGB findet in den wenigsten Fällen statt.
Ob die widerspruchslose Genehmigung der Auftragsbestätigung durch den Abnehmer zu einer konstitutiven Wirkungserstreckung auf die umseitigen AGB führt, ist durch Einzelfall-Beurteilung zu prüfen.
Zu viele Ablaufelemente bei Ausgestaltung, Zustellung und Zugang des Bestätigungsschreibens können individuell gestaltet werden. Ohne Kenntnis der konkreten Verhältnisse kann eine verlässliche Aussage nicht gemacht werden.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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