Ist nach der Fahrzeugübernahme ein Mangel festzustellen oder tritt nach der Inbetriebsetzung ein Mangel am Auto auf, gelten zunächst die Gewährleistungsregeln des Autokaufvertrages und sofern und soweit solche fehlen, die Schlechterfüllungsregeln des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) bzw. ggf. die Täuschungsregeln.
Im Einzelnen ist folgendes zu beachten:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.