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Autorecht

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Autoverkäufer-Renitenz

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist ein vom Verkäufer zu vertretender und zu behebender Mangel am Auto eingetreten und weigert sich der Autoverkäufer auf die Mängelrüge des Autokäufers einzutreten, ist – einfach formuliert – folgendes Vorgehen einzuschlagen:

Bei Reaktionslosigkeit

  • eingeschriebene Mahnung

Bei weiterer Reaktionslosigkeit

  • Einschreibebrief mit letzter Frist für die Mängelbehebung, unter Androhung der Ersatzvornahme, ansetzen

Nach unbenutztem Ablauf der letzten Frist

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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