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Autorecht

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to do’s bei konkretem Occasions-Angebot

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sie haben ein konkretes Auto-Angebot, welches Sie gerne prüfen würden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind folgende Punkte zu beachten:

Nur Autos ab MFK

  • MFK-Relevanz
    • Im Autohandel gilt, dass Autos, deren MFK mehr als 8 Monate zurückliegt, nicht gekauft werden sollten
  • Alternative

Gründliche Auto-Prüfung vor dem Kauf

  • Grundsatz
    • =   Auto genau unter die Lupe nehmen
  • Probefahrt
    • Tests von
      • Motor
      • Kupplung
      • Bremsen
      • Sitze
      • Fahrverhalten
        • Beschleunigungsverhalten
        • Bremsenvorgang / Anhaltestrecke
      • Geräusche
    • Ausrüstungs-Check
      • Reserverad (nicht mehr bei allen Fahrzeugen üblich)
      • Warnwesten
      • Autoapotheke
      • Autobahn-Vignette
    • Dokumenten-Check
      • Fahrzeugausweis
      • Betriebsanleitung
      • Abgaswartungsdokument
      • Serviceheft
      • (Europäisches Unfallprotokoll)
  • Technische Kontrolle
    • Tests von
      • Motor / Getriebe / Hinterachse / Lenkhilfe
        • Blick über den Motor
        • Zylinderkopfdichtung
        • Sauberkeit
        • Dichtheit
          • Feuchte Stellen
          • Tropfen am Boden
      • Kühler und Schläuche für Kühlflüssigkeit
        • Spröde?
        • Dichtheit?
      • Autotüren
        • Scharnier ok?
        • Türschliessungen perfekt?
        • Nicht bündige Türen (Unfallfolge?)?
      • Lenkrad
        • Stellung bei Geradeauslauf
        • Spiel
      • Bremsscheiben
        • glänzende oder verrostete Bremsscheiben?
        • Flugrost oder Rostfrass? Lange Standzeit?
      • Sicherheitsgurten
        • Gurten leichtgängig?
        • Verdrehte Gurten?
        • Aufgescheuerte Bänder?
      • Auspuff
        • Unverhältnismässiger Lärm?
        • Rauchen
          • wenig Rauch an den Endrohren / Prüfen, ob Rauch von der Fahrzeugfront oder -mitte
          • Rauch von der Fahrzeugfront oder -mitte (defekte Auspuffanlage?)
      • Felgen / Bereifung
        • Felgenbeschädigungen?
        • Reifenzustand (Sommerräder)
          • Gesetzl. Minimum: 1,6 mm
          • Soll: 4 mm
        • Vorhandensein von Winterrädern?
  • Optische Kontrolle
    • Aussen
      • Lack
      • Rost? / Fahrzeugunterboden?
      • Gummidichtungen
      • Scheiben v/h/l/r
        • Steinschläge?
        • Kratzer?
    • Innen
      • Sitze
      • Türverkleidungen
      • Dachhimmel
      • Armaturen
      • Fahrzeugboden (unter den Teppichen)
      • Zustand / Abnützung der Laufleistung entsprechend?

Kaufpreis

  • Entspricht der Verkaufspreis den Richtlinien von EUROTAX?
    • Empfehlung: Mittelwert von EUROTAX gelb (Garagen-Verkaufstarif) und EUROTAX blau (Tarif für Eintausch durch eine Garage)
    • AUTOBEWERTUNG
  • Garantie wichtiger als Rabatt
    • Schliessen Sie zusammen mit dem Verkäufer eine Garantieversicherung zu Ihren Gunsten ab
    • Garantieumfang
      • Keine eingeschränkten Garantien (zB „12 Monate Garantie auf Motor und Getriebe“) ist nicht ausreichend
      • Verlangen Sie eine umfassende Garantie (zB 12 Monate Garantie auf Material und Arbeit)
  • Barzahlung
    • Bei Barzahlung ist das Herausschlagen eines Rabattes eher möglich
  • Kein Autokauf ohne zu verhandeln
    • Je besser der Fahrzeugzustand, desto schlechter sind Preisverhandlungen möglich
    • KAUFVERHANDLUNGEN

Autokaufvertrag

  • Grundlagen
  • Fahrzeugbeschrieb
    • Daten gemäss Fahrzeugausweis
      • auf Übereinstimmung der Daten mit Fahrzeugausweis achten
      • auf Übereinstimmung mit den Daten auf der Occasionsangebots-Tafel achten
    • Kilometerstand im Tacho
      • auf Übereinstimmung mit Service- und Abgas-Dokumenten achten
      • Bei Differenzen oder grossen Lücken könnte eine Tachomanipulation bestehen
    • Unfallfrei
      • Unfallfreiheit sollte ausdrücklich bestätigt werden
  • Bedingungen
    • Abrede, wonach das Auto vor oder während 4 Wochen beim technischen Zentrum des TCS geprüft werden soll
      • Prüfungskosten zu Ihren Lasten
      • Mängelbehebungskosten zu Lasten des Verkäufers
    • Leasingübernahme / Anerkennung des Käufers als neuer Leasingnehmer durch den Leasinggeber
    • Muster „Autooccasions-Kaufvertrag Privatperson > Privatperson“
    • Muster „Autooccasions-Kaufvertrag Privatperson > Autohändler“
  • Schriftliche Niederlegung der geplanten Abreden
    • Keine Einschränkungen bei den geplanten Vertragsklauseln gefallen lassen
      • Ausstattung
      • Zubehör
      • Services
      • Reparaturen
    • Muster „Autooccasions-Kaufvertrag Privatperson > Privatperson“
    • Muster „Autooccasions-Kaufvertrag Privatperson > Autohändler“

Kaufpreiszahlung

  • erst nach Auto-Erhalt

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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