Definition
- = Deckung der Unfallfolgen für Mitfahrer (sog. Insassen-Unfallschutz)
- Versicherungsbedarf
- Nicht unbedingt für in der Schweiz wohnhafte Personen (diese sind entweder krankenversichert oder beim Arbeitgeber unfallversichert)
- Sinn macht eine Insassenunfallversicherung, wenn der Halter / Lenker oft ausländische Mitfahrer hat, die kein Visum benötigen oder deren Herkunftsstaat kein Versicherungsobligatorium kennt
- Prämie als Gegenleistung für Versicherungsdeckung
- Schadenfall
- Leistungspflicht des Versicherers unabhängig von der Person des Unfallverursachers (Vorteil gegenüber Versicherungen, bei denen abgeklärt werden muss, wer für den Schaden haftbar ist
Deckung
- Personenschäden, die infolge Verunfallung des versicherten Fahrzeugs an der versicherten Person entstanden sind
- Heilungskosten bei Spitalaufenthalt (in Halbprivat- /Privatabteilung)
- Taggelder bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgelder
- Invaliditäts- / Todesfall-Kapital
- Versicherungssummen bzw. –kapitalien frei wählbar
- Versicherte Personen
- Halter / Lenker und / oder Mitfahrer
Kein direktes Forderungsrecht des Insassen gegen den Versicherer, aber Versicherungspfandrecht
- Versicherungspfandrecht | versicherungspfandrecht.ch
Zwingend weitere Versicherung
Ergänzende, nicht obligatorische Versicherung
Weiterführende Informationen unter mögliche Leistungsträger
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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