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Autorecht

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Kaskoversicherung

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • =   Versicherung der Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wobei das Fahrzeug (und nicht Halter oder Lenker) versichert ist
  • Arten
    • Vollkaskoversicherung (Kollisionskaskoversicherung)
      • Versicherung der am eigenen Fahrzeug infolge einer Kollision entstandenen Schäden, nebst der Teilkaskorisiken, wobei die Versicherung lediglich des Kollisionsrisikos (ohne Teilkasko-Risiken) ist in der Regel nicht möglich ist
    • Teilkaskoversicherung
      • Versicherung der Diebstahl-, Hagel-/Sturmwind-, Elementar-, Glasbruch-, Feuer-, Schneerutsch- und Tierschäden am eigenen Fahrzeug sowie Marderschäden
  • Versicherungsbedarf
    • Leasingnehmer werden im Leasingvertrag in aller Regel zum Abschluss einer Kaskoversicherung verpflichtet
    • Fahrzeughalter, die die Mittel für den Fahrzeugersatz sichern wollen und / oder nach einem Schadenfall dringend das Fahrzeug ersetzen müssen etc.
  • Prämie als Gegenleistung für die Versicherungsdeckung
  • Schadenfall
    • Selbstbehalt von meistens CHF 1‘000
    • Bonus-/Malus-System bei Vollkaskoversicherungen
      • Bonus bedeutet, dass der Versicherer bei Schadenlosigkeit die Prämie sukzessive bis zu einem bestimmten Prozentsatz reduziert
      • Malus bedeutet, dass der Versicherer bei einem oder mehreren Schadenfällen die Prämie (wieder) ansteigen lässt
      • Bonus-/Malus-Systeme sind bei jedem Versicherer unterschiedlich ausgestaltet
    • Bonusschutz bei Vollkaskoversicherungen
      • Zusatzprodukt, welches im Schadenfall bewirkt, dass die Bonusstufe und damit die Versicherungsprämie im nächsten Versicherungsjahr nicht erhöht wird
    • Zeitwert
      • Bei einem Totalschaden wird – auch wenn der Nutzwert höher ist – „nur“ der Zeitwert (im Zeitpunkt vor dem Schadenereignis) vergütet, was für den Halter meistens zu einem stossenden Ergebnis führt
    • Zeitwertzusatz
      • Mit einem (hohem) Zeitwertzusatz – je nach Versicherungsbedingungen – entschädigt der Versicherer den Neuwert des Fahrzeugs anstelle der Reparaturkosten
      • Beim versicherten Zeitwertzusatz bemisst sich die Totalschaden-Entschädigung nicht nach dem momentanen Zeitwert, sondern nach einem erhöhten Prozentsatz
        • Abfederung des grossen Wertverlust eines Fahrzeugs in den ersten Jahren
        • Bei den meisten Versicherungsprodukten liegt die Entschädigung rund 20 % höher als der Zeitwert

Deckung

  • Sachschäden, gleichgültig wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte
  • Deckungssumme abhängig vom Versicherungsvertrag bzw. von der Kaskoart (Vollkasko oder Teilkasko)

Zwingend weitere Versicherung

Ergänzende, nicht obligatorische Versicherung

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