Definition
- = Versicherung der Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wobei das Fahrzeug (und nicht Halter oder Lenker) versichert ist
- Arten
- Vollkaskoversicherung (Kollisionskaskoversicherung)
- Versicherung der am eigenen Fahrzeug infolge einer Kollision entstandenen Schäden, nebst der Teilkaskorisiken, wobei die Versicherung lediglich des Kollisionsrisikos (ohne Teilkasko-Risiken) ist in der Regel nicht möglich ist
- Teilkaskoversicherung
- Versicherung der Diebstahl-, Hagel-/Sturmwind-, Elementar-, Glasbruch-, Feuer-, Schneerutsch- und Tierschäden am eigenen Fahrzeug sowie Marderschäden
- Vollkaskoversicherung (Kollisionskaskoversicherung)
- Versicherungsbedarf
- Leasingnehmer werden im Leasingvertrag in aller Regel zum Abschluss einer Kaskoversicherung verpflichtet
- Fahrzeughalter, die die Mittel für den Fahrzeugersatz sichern wollen und / oder nach einem Schadenfall dringend das Fahrzeug ersetzen müssen etc.
- Prämie als Gegenleistung für die Versicherungsdeckung
- Schadenfall
- Selbstbehalt von meistens CHF 1‘000
- Bonus-/Malus-System bei Vollkaskoversicherungen
- Bonus bedeutet, dass der Versicherer bei Schadenlosigkeit die Prämie sukzessive bis zu einem bestimmten Prozentsatz reduziert
- Malus bedeutet, dass der Versicherer bei einem oder mehreren Schadenfällen die Prämie (wieder) ansteigen lässt
- Bonus-/Malus-Systeme sind bei jedem Versicherer unterschiedlich ausgestaltet
- Bonusschutz bei Vollkaskoversicherungen
- Zusatzprodukt, welches im Schadenfall bewirkt, dass die Bonusstufe und damit die Versicherungsprämie im nächsten Versicherungsjahr nicht erhöht wird
- Zeitwert
- Bei einem Totalschaden wird – auch wenn der Nutzwert höher ist – „nur“ der Zeitwert (im Zeitpunkt vor dem Schadenereignis) vergütet, was für den Halter meistens zu einem stossenden Ergebnis führt
- Zeitwertzusatz
- Mit einem (hohem) Zeitwertzusatz – je nach Versicherungsbedingungen – entschädigt der Versicherer den Neuwert des Fahrzeugs anstelle der Reparaturkosten
- Beim versicherten Zeitwertzusatz bemisst sich die Totalschaden-Entschädigung nicht nach dem momentanen Zeitwert, sondern nach einem erhöhten Prozentsatz
- Abfederung des grossen Wertverlust eines Fahrzeugs in den ersten Jahren
- Bei den meisten Versicherungsprodukten liegt die Entschädigung rund 20 % höher als der Zeitwert
Deckung
- Sachschäden, gleichgültig wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte
- Deckungssumme abhängig vom Versicherungsvertrag bzw. von der Kaskoart (Vollkasko oder Teilkasko)
Zwingend weitere Versicherung
Ergänzende, nicht obligatorische Versicherung
Weiterführende Informationen
Kaskoversicherungspflicht bei Leasing
Zusatzdeckung?
- Reiseeffekten?
- Elektronische Geräte?
Fahrzeugalterstabelle im Zusammenhang mit dem Zeitwertzusatz
- Fahrzeugalterstabelle | comparis.ch
Versicherung des im Ausland deponierten Fahrzeugs gegen Diebstahl
- hier: Wohnwagen (Caravan)
- BGE 4A_48/2015 (nach AVB endete Versicherungsschutz mit der Standortverlegung des Caravans ins Ausland) | servat.unibe.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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