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Autorecht

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Geschäftskonzept und Handling

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Autovermietungsmarkt deckt alle Bedürfnisse der Mietinteressenten ab, stellt aber auch Anforderungen an die Mieter bzw. Nutzer:

  • Fahrzeugangebot
    • Personenwagen (PKW)
    • Lieferwagen / Lieferbusse
    • Lastwagen (LKW)
    • Busse (Cars)
  • Vermietungsdauer
    • tagesweise, teils auch halbtageweise
  • Mietzins
    • Mietdauer-abhängig
    • Kilometerpauschale / Entschädigung der Mehrkilometer
    • Unterschiedliche Konditionen der Anbieter
    • Sonderkonditionen für lange Mietdauern
  • Mieter
    • Touristen / Städtereisende
    • Autofreie Personen
    • Mieter, die für einen bestimmten Anlass nicht das richtige Fahrzeug besitzen
      • zu wenig Sitzplätze
      • keine Ladefläche
      • kein Cabriolet
      • keine Eignung für lange Strecken
      • usw.
  • Mindestalter des Automieters, je nach Fahrzeugtyp
  • Zusatzversicherungen
    • Zusatzprämien
  • Möglichkeit für differente Abgabe- und Rückgabe-Orte

Permanente Ziele der Branche in Geschäftsmodell und Handling sind:

  • Optimierung Ausbuchung der Fahrzeuge
    • Sonderangebote
    • Neue Vertriebsmodelle / neue Services
      • Vermietung an „Selbstfahrer“ (freischaffende Chauffeure)
      • Chauffeur Service
      • Doppelfunktion der Fahrzeuge (Taxifähigkeit)
      • Geschäftslimousinen (als klassische Mietfahrzeuge und für Limousinendienste)
      • Angebote „Fahrzeug mit Fahrer“ für Airport-Abholdienste der Fluggesellschaften wie Emirates usw.
      • Handicap-Mobile
      • Valet Parking
      • Cabriolet-Packages
  • Vereinfachung der Buchungssysteme
  • Vereinfachung der Administrierung der Fahrzeugherausgabe und Fahrzeugrücknahme
  • Konditionenprogramme
    • Bonusprogramm (Loyalitätsprogramme)
    • Firmenkundenprogramme (Geschäftskunden)
    • Vielfliegerprogramme
    • Vorauszahlungsermässigungen
    • Studentenvergünstigungen
  • Optimale Flottenbeschaffung
    • Verbrauchsärmere Fahrzeuge (Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge, Wasserstoffantriebsfahrzeuge etc.)
    • Fahrzeuge mit geringen Verkehrsabgaben
    • Vorteilhafte Kaufs- und Betriebskonditionen der Autoproduzenten
  • Partnerprogramme
    • Fluglinienpartner
    • Bahnpartern
    • Hotelpartner
    • Reiseveranstalterprogramme (Tour Operators)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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