Eine Fahrzeuprüfung kann, auch ausserhalb der periodischen Prüfpflicht, jederzeit auf Wunsch des Fahrzeughalters erfolgen.
MFK vor dem Autoverkauf
In der Praxis ist anzutreffen, dass Autohändler oder Privatpersonen zur besseren Anpreisung ihrer Occasionsfahrzeuge diese vor einem Verkauf durch das Strassenverkehrsamt prüfen lassen.
Es gilt als erwiesen, dass ein Occasionsauto „ab MFK“ besser verkauft werden kann, weil der Autokäufer von einer erstellten Funktions- und Verkehrstüchtigkeit ausgeht und glaubt so beruhigter einen Gebrauchtwagen kaufen zu können.
MFK als aufschiebende Kaufbedingung
Vorsichtige Occasionsauto-Käufer erwerben einen Gebrauchtwagen unter der Bedingung der anschliessenden MFK-Abnahme. Sie schliessen einen Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung (Suspensiv-Bedingung); die Bedingung für das definitive Zustandekommen des Kaufvertrages ist die erfolgreiche MFK-Abnahme.
Der Autoverkäufer trägt dann die Pflicht und Kosten zur Herstellung der MFK-Tauglichkeit den Aufwand der MFK-Vorführung. Die MFK-Gebühren und –Abgaben übernimmt in der Regel der Auto-Käufer, der dann zugleich als Halter vorgemerkt wird.
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