Einleitung
OR 201 verlangt vom Autokäufer, dass er die Beschaffenheit des gekauften Fahrzeugs unverzüglich prüft und allfällige Mängel dem Verkäufer sofort mitteilt.
Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt das Auto als stillschweigend genehmigt und er verliert sein Sachgewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.
Die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und zur sofortigen Mängelrüge bedürfen in verschiedener Hinsicht einer Erläuterung:
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