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Definition
- Oldtimer = Liebhaberfahrzeug, welches vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gesetzt wurde, weitgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet
- Synonym
- Veteranenfahrzeug
- Scheunenfund
- Schnauferl (Deutschland), herrührend vom früher verbreiteten Schnüffelventil (Einlassventil) bei Viertaktmotoren
- Abgrenzungen
Verkehrszulassung von Oldtimern
Schweizerische Kontrollschilder
- Wechselschild
- Eigenes Kontrollschild
- Zulassungsvoraussetzungen
- Ursprünglicher und erhaltenswürdiger Zustand
- Optisch und technisch einwandfreier Zustand
- Nutzungsbeschränkung
- Kein regelmässiger Betrieb (durchschnittlich ca. 2‘000 bis 3‘000 km / Jahr oder 50 – 60 Betriebsstunden / Jahr)
- Fz-Verwendung nur für private Zwecke; keine berufs- oder gewerbsmässigen Transporte
- Besondere Fahrzeugprüfung
- Alle 6 Jahre zur Kontrolle
- Beurteilungs-Nachweise
- Für die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen zur ursprünglichen Ausführung und zum Zustand kann das Strassenverkehrsamt zusätzliche Unterlagen, zB eine FIVA ID-Card (siehe Box), verlangen
Ausländische Kontrollschilder
- Ausländische Fahrzeuge dürfen in der Schweiz auf öffentlichen Strassen fahren, wenn sie
- im Zulassungsstaat verkehrsberechtigt sind
- mit einem gültigen nationalen Fahrzeugausweis oder internationalen Zulassungsschein nach dem Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr und mit gültigen bzw. im Ausweis bezeichneten Kontrollschildern versehen sind
- Achtung
- Einfuhr- und Zollfragen klären
- Abklärung der Dauer, während welcher das ausländische Fahrzeug
Weiterführende Informationen
FIVA ID-Card
- FIVA = Féderation Suisse des Véhicules Anciens
- FIVA-ID-Karte
Literatur
- ADAC Oldtimer-Kataloge (Europas grösster Marktführer für klassische Automobile)
- ADAC Praxisratgeber Oldtimerkauf – Das Handbuch für Einsteiger
- ADAC Typenhandbuch Deutsche Autos – 1900 bis heute
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