Oldtimer = Liebhaberfahrzeug, welches vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gesetzt wurde, weitgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet
Synonym
Veteranenfahrzeug
Scheunenfund
Schnauferl (Deutschland), herrührend vom früher verbreiteten Schnüffelventil (Einlassventil) bei Viertaktmotoren
Neue, bis ins kleinste Detail einem Oldtimer nachgebildete Fahrzeuge
Verkehrszulassung von Oldtimern
Schweizerische Kontrollschilder
Wechselschild
Eigenes Kontrollschild
Zulassungsvoraussetzungen
Ursprünglicher und erhaltenswürdiger Zustand
Optisch und technisch einwandfreier Zustand
Nutzungsbeschränkung
Kein regelmässiger Betrieb (durchschnittlich ca. 2‘000 bis 3‘000 km / Jahr oder 50 – 60 Betriebsstunden / Jahr)
Fz-Verwendung nur für private Zwecke; keine berufs- oder gewerbsmässigen Transporte
Besondere Fahrzeugprüfung
Alle 6 Jahre zur Kontrolle
Beurteilungs-Nachweise
Für die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen zur ursprünglichen Ausführung und zum Zustand kann das Strassenverkehrsamt zusätzliche Unterlagen, zB eine FIVA ID-Card (siehe Box), verlangen
Ausländische Kontrollschilder
Ausländische Fahrzeuge dürfen in der Schweiz auf öffentlichen Strassen fahren, wenn sie
im Zulassungsstaat verkehrsberechtigt sind
mit einem gültigen nationalen Fahrzeugausweis oder internationalen Zulassungsschein nach dem Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr und mit gültigen bzw. im Ausweis bezeichneten Kontrollschildern versehen sind
Achtung
Einfuhr- und Zollfragen klären
Abklärung der Dauer, während welcher das ausländische Fahrzeug
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