Definition
- Youngtimer = Lieberhaberfahrzeuge, meistens der Oberklasse und Sportwagen, die mindestens 20 – 30 Jahre alt sind, wobei auch Fahrzeuge aus den 1970er-Jahren noch darunterfallen (Vorstufe zu Oldtimern)
- Abgrenzungen
Vorteile
- Alltagstauglichkeit
- Oft günstigere Anschaffungskosten als Occasion oder Neuwagen des gleichen Standards
- Spätere Verwendbarkeit als Oldtimer
- Wertsteigerungspotential
Nachteile
- Auffahrrisiken
- schlechtere Bremswirkungen als bei einem Top-Neuwagen
- keine Assistenzsysteme (ABS, ESP u.ä.)
- geringerer Insassenschutz
- keine Airbags
- weniger weit entwickelte Knautschzonensysteme
- Immissionen
- schlechtere Treibstoffverbrennung als bei aktuellen Fahrzeugen
- keine Katalysatoren
- Ersatzteilbeschaffung teilweise nur noch via Autoverwertungen („Autoabbrüche“)
Alternativen
- Garagenverwahrung und kein Alltagsgebrauch (Einsatz bei sog. „Bluestfahrten“)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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