Definition
- Gebrauchtwagen = Fahrzeug, welches auf einen oder mehrere Endkunden zugelassen war und einen Kilometerzählerstand von deutlich größer als 0 km aufweist
- Weitere Definitionskriterien eines Gebrauchtwagens (Occasion)
- Auto, welches zur Verkehrszwecken verwendet wurde (und nicht bloss Kontroll- und Überführungsfahrten)
- einmal eingelöstes Auto > Occasion
- nicht eingelöstes Auto, welches vom Händler mit U-Nummer, zB als Vorführwagen, mehr als 1‘000 km gefahren wurde > Occasion
- Auto, welches erst längere Zeit nach der Herstellung verkauft wird (Lagerauto)
- Abgrenzungskriterium Lagerauto ./. „fabrikneu“
- Als nicht mehr fabrikneu gilt ein Auto, wenn es mehr als 10 bis 12 Monate vor dem Verkauf hergestellt und seither – abgesehen von der Überführung – nicht benutzt wurde > solche Autos sind keine Occasionen gelten aber als sog. Jahreswagen; siehe auch Box
- Neuwagen
- Synonyme
- Gebrauchtfahrzeug
- Altwagen
- Abgrenzungen
Vorteile
- Grundsätzliches
- Billigere Alternative zum Neuwagen
- Weil der Vorbesitzer den ersten grossen „Neuwagen-Abschreiber“ und den damit verbundenen Wertverlust trug, erweist sich ein tadelloser Occasionswagen als eine finanziell vorteilhafte Autobeschaffungs-Variante, zumal die Hersteller-Qualitäten heute Laufleistungen von weit mehr als 100‘000 ermöglichen
- Wertreduktion des Neuwagens im ersten Jahr: ca. 1/3
- Wertreduktion der Occasion findet deutlich langsamer statt
- Laufleistungs-Erfahrungen
- Erstauto / Neuwagen
- ca. 15‘000 km/p.a., mit zunehmendem Fz-Alter abnehmend
- Zweitauto / Neuwagen
- ca. 5‘000 km/p.a.
- Qualitätsverbesserungen
- Die Qualitätsverbesserungen in der Fahrzeugproduktion führen nicht selten zu Laufleistungen von mehr als 300‘000 km
- Occasionserwerbsschwelle
- Trotz der Qualitätsverbesserungen schrecken Kilometerstände von 100‘000 km und mehr Occasionskäufer ab
- Erstauto / Neuwagen
- beständigere und gepflegtere Occasionen
- inkludierte Serviceprogramme führen zu besser unterhalteneren und gepflegten Occasionen
- zunehmende Laufleistungs-Reduktion und Reduktion des Materialverschleisses wegen der staatlichen Verkehrsbeschränkungen, der Verkehrsmenge und ausgebautem öV-Angebot
- Ergebnisrechnung
- Die „Kaufpreis-Differenz Neuwagen/Occasion“ macht die allenfalls anfallenden Reparaturkosten in aller Regel wett
- Es empfiehlt sich, für die Occasionswahl die Pannenstatistiken zu konsultieren
- Je nach Fahrzeugalter und Kilometerstand
- Erschwinglichkeit
- Angebote für jedes Portemonnaie
- Je nach Marke (und Modell)
- Langlebige Fahrzeuge können Alternative zu weniger langlebigen Neuwagen bilden und erstrebenswert sein
Nachteile
- Je nach Fahrzeugalter
- Verschleissteile stehen vor dem Ersatz
- sichtbare / feststellbare
- Pneus
- Bremsen
- Kupplungsscheibe
- o.ä.
- nicht sichtbare / nicht feststellbare
- teurere Lichtmodule (XENON, LED oder Laser)
- Batterie
- Alternator
- o.ä.
- sichtbare / feststellbare
- Alterung von Motor, (Automatik-)Getriebe uam
- Ablauf der Endzeit?
- Marken- und modell-abhängig
- Verschleissteile stehen vor dem Ersatz
- Je nach Marke (und Modell)
- Nicht langlebige Entwicklung
- Angesichts der Laufleistung können Teile des Antriebsstrangs (Motor, Getriebe, Hinterachse) gelegentlich ihren Dienst quittieren
- Je nach Ehrlichkeit des Verkäufers
- nicht erkannte (technische) Mängel
- nicht erwähnte Unfallschäden
- uam
Occasionsgarantien?
- Markenhändler-Garantie (zB „Porsche Approved“)
- Garantie eines Versicherers
Solche „Sicherheiten“ sind zweckmässig und stellen einen gewissen Schutz dar, weil durch deren Gewährung auch kundgetan wird, dass Verantwortung übernommen wird, sei es durch den Markenhändler, sei es durch einen Versicherer, der dies bei einem unseriösen Versicherungsnehmer nicht tun würde.
Alternativen
- Neuwagen
- Occasionsauto
Weiterführende Informationen
Judikatur
- BGE 116 II 431 ff.
- Kein Neuwagen mehr, wenn drei Jahre vor Verkauf eingeführt und Fahrzeug seit 2 Jahren nicht mehr hergestellt wird > Anspruch des Käufers auf Kaufpreisminderung
- Entscheid OG BE von 1963 (publiziert in Mitteilungen des TCS vom Oktober 1963)
- Neuwagen-Verneinung, weil ein „weisses Cabriolet“ in verschiedenen Ausstellungen und am Automobilsalon mit offenem Verdeck gezeigt wurde