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Autorecht

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Kaufpreis

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Kaufpreis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Als Preisfindungsbasis wird meistens der marken-, modell-, ausstattungsmässig und laufleistungsbezogen bestimmte „EUROTAX“-Ankaufs- oder Verkaufspreis genommen. Schliesslich ist der Preis und ein allfälliger Rabatt Verhandlungssache. Entsprechend hat die Ausgestaltung und schriftliche Niederlegung im Autokaufvertrag zu erfolgen:

  • Vereinbarter Preis
  • ev. Rabatt
  • MWST
    • Ohne Hinweis, dass die MWST zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen ist, gilt als im Kaufpreis inbegriffen (siehe Box)
  • Tilgung Kaufpreis
    • =         Zahlungsbedingungen
    • Meistens Bar- und Sofortzahlung, Zug um Zug gegen Fahrzeugübergabe

Formulierungen

  • Markenhändler wie auch Autohändler haben meistens vorformulierte Autokaufverträge
  • Kaufpreisstipulierung und Kalkulationsgrundlage sind ebenso vorformuliert
  • Hinterfragung des Textes ist statthaft, je nach Ausgestaltung sogar opportun und Änderungen Verhandlungssache

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Vorbehalt / Disclaimer

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