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Autorecht

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Oldtimerkauf / Veteranenfahrzeuge

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Oldtimer (Veteranenfahrzeuge) sind Gebrauchtfahrzeuge, auch wenn sie bis zur Neuwertigkeit aufgefrischt sind, und werden als Occasionen gehandelt:

Grundsätzliches

  • Marke, Modell, Jahrgang, Rarität und Zustand beeinflussen das Mass von
    • Dokumentierung / Angebotsumschreibung / Nachforschung
    • Bewertung
    • Kaufvertragsgestaltung
      • Garantien
      • Zusicherungen
        • „aus der Zeit“
        • „Letztes noch existierendes Fahrzeug“
        • o.ä.
      • Vertragsbestandteilen
    • usw.
  • Qualifikationsnotwendigkeit
    • als Oldtimer (und nicht als Youngtimer oder gar Newtimer)

Besonderes

  • Authentizität
    • Bestätigung, dass das Fahrzeug – wie Antiquitäten – „aus der Zeit“ ist
    • Dokumentierung von History und Zustand
    • Vgl. AUTOWAHL-Oldtimer
  • Unfallfreiheit
    • Bestätigung der Unfallfreiheit
    • usw.
  • Wettbewerbe / Jury-Bewertungen / Pokale u.ä.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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