Die Taxi-Ausrüstung ist eine Zusatzausrüstung zu einem für den gewerbsmässigen Personentransport bestimmten Fahrzeug:
Taxi-Schild / Taxi-Dachzeichen / Taxi-Leuchte
- Ein Taxi ist entsprechend äusserlich zu kennzeichnen
Taxameter (auch „Taxuhr“)
- = Gebührenmesser / Fahrpreisanzeiger
- Gerät, das die Fahrtdauer misst, die gefahrene Strecke erfasst, daraus den Fahrpreis berechnet und diesen anzeigt
Sicherheitsanforderungen (Fahrzeug)
- Fahrzeug-Minimalstandard
- vorgeführt
- betriebsbereit
- gut unterhalten
- Fahrzeug-Optimalstandard
- Aus Haftungsgründen bzw. zur entsprechenden Exkulpation empfiehlt es sich, bei der Fahrzeuganschaffung besonders auch im Interesse der Fahrgast-Sicherheit darauf zu achten, dass das Fahrzeug bei Crash-Tests optimal abschneidet
- Dokumentierung der Fahrzeug-Evaluation hinsichtlich Insassensicherheit
- Ev. günstigere Versicherungsprämien verhandelbar
Weiterführende Informationen
Taxi-Schilder / Taxi-Dachzeichen / Taxi-Leuchten
- Anbieter
- Autometer AG
- Procompteur SA
- Kienzle AG
- Mobatime AG
Taxameter
- Anbieter
- Mobatime | mobatime.ch
Fahrzeug-Sicherheit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.