OHG-Adressaten
- Die Opferhilfe steht dem Opfer selbst und seinen Angehörigen zu.
OHG-Anlaufstellen
- Im Rahmen des Vollzugs der Bundesgesetzgebung (OHG) haben die Kantone die Opferhilfe zu leisten
- Die „OHG-Anlaufstellen“ sind kantonale Beratungs- bzw. Amtsstellen
- Das Opfer bzw. seine Angehörigen können die Beratungsstelle frei wählen
- Der Bund publiziert unter Verweis auf die website der SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) eine Liste der Beratungsstellen:
- http://www.sodk.ch/fileadmin/user_upload/Fachbereiche/Opferhilfe/Adresslisten/Adressen_der_OH-Beratungsstellen.pdf
OGH-Entschädigungs- + Genugtuungsstellen
- Für Entschädigungen und Genugtuungen sind die Behörden des Tatortkantons zuständig
- Der Bund publiziert unter Verweis auf die website der SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) eine Liste der Beratungsstellen:
- http://www.sodk.ch/fileadmin/user_upload/Fachbereiche/Opferhilfe/Adresslisten/Adressen_der_kantonalen_Entsch%C3%A4digungsstellen.pdf
OHG-Leistungen
- Die OHG-Leistungen umfassen:
- Beratung
- Soforthilfe
- Längerfristige Hilfe
- Medizinische Hilfe
- Psychologische Hilfe
- Juristische Hilfe
- Finanzielle Leistungen
OHG-Vorteile
- Die Vorteile des Opferhilfegesetzes (OHG) sind:
- wirkungsvolle Verfahrensrechte
- optimierte Adhäsionsklage
- Haftungsfeststellung
- Schadenersatz-Durchsetzung
» Weiterführende Informationen unter Strafprozess – das Urteil
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Geschwindigkeitskontrolle / Rada...Einleitung zur Geschwindigkeitskontrolle /...Autoren:FührerausweisentzugEinleitung zum FührerausweisentzugAutoren:VerkehrsrechtEinleitung: Verkehrsrecht SchweizAutoren:AutorechtEinleitung zum AutorechtAutoren:Fahren im angetrunkenen Zustand ...Einleitung: Fahren im angetrunkenen ZustandAutoren:BussenkatalogEinleitung: Verkehrsbusse / Busse / Bussen...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht