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Autorecht

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Aspekte des Opferhilfegesetzes (OHG)

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

OHG-Adressaten

  • Die Opferhilfe steht dem Opfer selbst und seinen Angehörigen zu.

OHG-Anlaufstellen

  • Im Rahmen des Vollzugs der Bundesgesetzgebung (OHG) haben die Kantone die Opferhilfe zu leisten
  • Die „OHG-Anlaufstellen“ sind kantonale Beratungs- bzw. Amtsstellen
  • Das Opfer bzw. seine Angehörigen können die Beratungsstelle frei wählen
  • Der Bund publiziert unter Verweis auf die website der SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) eine Liste der Beratungsstellen:
    • http://www.sodk.ch/fileadmin/user_upload/Fachbereiche/Opferhilfe/Adresslisten/Adressen_der_OH-Beratungsstellen.pdf

OGH-Entschädigungs- + Genugtuungsstellen

  • Für Entschädigungen und Genugtuungen sind die Behörden des Tatortkantons zuständig
  • Der Bund publiziert unter Verweis auf die website der SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) eine Liste der Beratungsstellen:
    • http://www.sodk.ch/fileadmin/user_upload/Fachbereiche/Opferhilfe/Adresslisten/Adressen_der_kantonalen_Entsch%C3%A4digungsstellen.pdf

OHG-Leistungen

  • Die OHG-Leistungen umfassen:
    • Beratung
    • Soforthilfe
    • Längerfristige Hilfe
      • Medizinische Hilfe
      • Psychologische Hilfe
      • Juristische Hilfe
    • Finanzielle Leistungen

OHG-Vorteile

  • Die Vorteile des Opferhilfegesetzes (OHG) sind:
    • wirkungsvolle Verfahrensrechte
    • optimierte Adhäsionsklage
      • Haftungsfeststellung
      • Schadenersatz-Durchsetzung

» Weiterführende Informationen unter Strafprozess – das Urteil

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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