Ausnahmebewilligung
Die Baubewilligung kann erteilt werden, auch wenn das Vorhaben den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht entspricht. Die Ausnahmebewilligung setzt eine Ausnahmesituation voraus und dient der Vermeidung einer unzumutbaren Härte. Im Baubereich, welcher stark reglementiert ist, kommen Ausnahmebewilligungen immer wieder vor. Sie dürfen sich jedoch nur auf die Zonenkonformität und/oder die Bauvorschriften beziehen. Vom Erschliessungserfordernis darf nicht abgewichen werden.
Spezialbewilligungen
Bauten in bewaldetem Gebiet oder in Ufernähe bedürfen jeweils einer zusätzlichen, in einem Spezialgesetz vorgesehenen Bewilligung.
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