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Baurekurs

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Ausnahme- und Spezialbewilligung

Rechtsgebiet:
Baurekurs
Stichworte:
Baurekurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausnahmebewilligung

Die Baubewilligung kann erteilt werden, auch wenn das Vorhaben den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht entspricht. Die Ausnahmebewilligung setzt eine Ausnahmesituation voraus und dient der Vermeidung einer unzumutbaren Härte. Im Baubereich, welcher stark reglementiert ist, kommen Ausnahmebewilligungen immer wieder vor. Sie dürfen sich jedoch nur auf die Zonenkonformität und/oder die Bauvorschriften beziehen. Vom Erschliessungserfordernis darf nicht abgewichen werden.

Spezialbewilligungen

Bauten in bewaldetem Gebiet oder in Ufernähe bedürfen jeweils einer zusätzlichen, in einem Spezialgesetz vorgesehenen Bewilligung.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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