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Bestechung / Korruption

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Folgen

Rechtsgebiet:
Bestechung / Korruption
Stichworte:
Bestechung, Korruption
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Privatbestechung kann zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies gilt nicht nur für den Bestecher und den Bestochenen, sondern auch für den Bestechungsgewinner.

Zivilrechtliche Folgen

Das Gesetz stellt dem Bestechungsopfer die Klagen nach Massgabe des Obligationenrechts zur Verfügung:

Klageberechtigt erscheinen all jene, die in:

  • ihren Vermögensrechten betroffen sind.

Strafrechtliche Folgen

Mit Inkrafttreten des revidierten Korruptionsstrafrechts per 1. Juli 2016, wird der Tatbestand der Privatbestechung von Amtes wegen verfolgt (Offizialdelikt).

Privatbestechung ist mit Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Für die Strafbarkeit von Unternehmen gelangen jedoch subsidiär die Normen des sog. Unternehmensstrafrechts zur Anwendung (StGB 102 Abs. 2). Nähere Informationen hierzu sind unter Unternehmensstrafrecht aufgeführt.

Anzeigeberechtigt ist jedermann.

Eine Strafverfolgungspflicht der Strafuntersuchungsbehörden besteht bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Privatbestechung.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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