LAWINFO

Bestechung / Korruption

QR Code

Folgen

Rechtsgebiet:
Bestechung / Korruption
Stichworte:
Bestechung, Korruption
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Privatbestechung kann zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies gilt nicht nur für den Bestecher und den Bestochenen, sondern auch für den Bestechungsgewinner.

Zivilrechtliche Folgen

Das Gesetz stellt dem Bestechungsopfer die Klagen nach Massgabe des Obligationenrechts zur Verfügung:

Klageberechtigt erscheinen all jene, die in:

  • ihren Vermögensrechten betroffen sind.

Strafrechtliche Folgen

Mit Inkrafttreten des revidierten Korruptionsstrafrechts per 1. Juli 2016, wird der Tatbestand der Privatbestechung von Amtes wegen verfolgt (Offizialdelikt).

Privatbestechung ist mit Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Für die Strafbarkeit von Unternehmen gelangen jedoch subsidiär die Normen des sog. Unternehmensstrafrechts zur Anwendung (StGB 102 Abs. 2). Nähere Informationen hierzu sind unter Unternehmensstrafrecht aufgeführt.

Anzeigeberechtigt ist jedermann.

Eine Strafverfolgungspflicht der Strafuntersuchungsbehörden besteht bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Privatbestechung.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.