Zu den Bonusgrenzen ist festzuhalten:
- Absolute Untergrenze?
- Kein gesetzlicher Mindestlohn
- Relative Grenze
- Übervorteilung
- Offensichtliches Missverhältnis
- Schutz vor Ausbeutung
- Schutz vor Ausnutzung der Schwächelage
- Anfechtungsfrist
- Binnen eines Jahres seit Bonusabrede
- Rechtsfolgen
- Übervorteilte Partei kann Teilnichtigkeit anrufen
- Richterliche Festsetzung der Lohnleistung anhand des üblichen Lohnes
- Vertragsmodifikation wegen Übervorteilung mittels hypothetischen Parteiwillens
- vgl. Praxis des Arbeitsgerichtes Zürich
- Sittenwidrigkeit
- Grobes Leistungsmissverhältnis
- Persönlichkeitsschutz (vgl. ZGB 27 Abs. 2)
- Übervorteilung
Eine sich reduzierende Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes ist anzunehmen für:
- ev. mittlere Löhne
- Spitzenlöhne
- Vorbehalt
- Proportionales Verhältnis von Fixlohn und Bonus
- vgl. Praxis des Arbeitsgerichtes Zürich
- Proportionales Verhältnis von Fixlohn und Bonus
Weiterführende Informationen
Persönlichkeitsschutz:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.