Zu den Bonusgrenzen ist festzuhalten:
- Absolute Untergrenze?
- Kein gesetzlicher Mindestlohn
- Relative Grenze
- Übervorteilung
- Offensichtliches Missverhältnis
- Schutz vor Ausbeutung
- Schutz vor Ausnutzung der Schwächelage
- Anfechtungsfrist
- Binnen eines Jahres seit Bonusabrede
- Rechtsfolgen
- Übervorteilte Partei kann Teilnichtigkeit anrufen
- Richterliche Festsetzung der Lohnleistung anhand des üblichen Lohnes
- Vertragsmodifikation wegen Übervorteilung mittels hypothetischen Parteiwillens
- vgl. Praxis des Arbeitsgerichtes Zürich
- Sittenwidrigkeit
- Grobes Leistungsmissverhältnis
- Persönlichkeitsschutz (vgl. ZGB 27 Abs. 2)
- Übervorteilung
Eine sich reduzierende Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes ist anzunehmen für:
- ev. mittlere Löhne
- Spitzenlöhne
- Vorbehalt
- Proportionales Verhältnis von Fixlohn und Bonus
- vgl. Praxis des Arbeitsgerichtes Zürich
- Proportionales Verhältnis von Fixlohn und Bonus
Weiterführende Informationen
Persönlichkeitsschutz:
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