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Bonusrecht

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Ermessensunabhängiger Bonus

Rechtsgebiet:
Bonusrecht
Stichworte:
Bonusrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der  ermessensunabhängige Bonus (auch ermessensfeindlicher Bonus) ist eine Erfolgsvergütung (vgl. auch OR 322a):

Kein Ermessen bei Bonusausrichtung

  • Leistungspflicht objektiv bestimmbar, nicht abhängig vom Ermessen des Arbeitgebers
  • Erfolgsvergütung
    • Beteiligungsarten
      • Beteiligung an Gewinn
      • Beteiligung an Umsatz
      • Beteiligung am sonstigen Geschäftsergebnis
      • Beteiligung am Erfolg einer Betriebseinheit (profit center)
    • Beteiligungshöhe
      • Bonusauslösende Gewinnsumme?
      • Keine Berücksichtigung unternehmensexterner Bonuskriterien
  • Leistungsvergütung
    • Beteiligungsart
      • Abgrenzungen (zu)
      • Individuelle Leistungsprämie
        • Zielumschreibung
        • Obliegenheit der Zielumschreibung
          • beim Arbeitgeber
        • Realistische Zielumschreibung (Zielerreichungsmöglichkeit)
          • Jährliche Modifikation der Zielvorgaben?
          • Keine rechtswidrigen Leistungsziele (vgl. OR 20)
        • Fehlen einer Zieldefinition
          • Bonusauslösende Leistung = Leistung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers bei gutem Einsatz
          • Massgeblichkeit des konkreten Einzelfalls
    • Beteiligungshöhe
      • Notwendigkeit der Definition der Leistungsprämie
  • Mitarbeiterbeteiligung
    • Bonusausrichtung
      • Beteiligungspapiere statt Geld
      • Wahlrecht des Arbeitnehmers, sofern und soweit verabredet
    • Bonushöhe
      • Abhängigkeit Bonus-Geldzahlung von Aktienkurs („Phantom Stocks“)
      • Beteiligungspapiere in im Voraus bestimmter Anzahl

Kein Ermessen bei Bonushöhe

  • Leistungshöhe objektiv bestimmbar, nicht abhängig vom Ermessen des Arbeitgebers

Weiterführende Informationen

Akkordlohn:

» Leistungslohn: Akkordlohn

» Gruppenarbeitsverhältnis

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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