Alle Arbeitnehmer haben das Bedürfnis, ihr künftiges Gesamt-Einkommen zu kennen, sind sie doch wegen der Kosten aus Lebensunterhalt, Steuern usw. zur Finanzplanung gehalten.
Unerwartete Gewinnentwicklungen und Negativ-Abweichungen von den Leistungszielen können zu erheblichen bonusbedingten Lohnschwankungen führen. Dies kann den Arbeitnehmer, vor allem bei niedrigem Fest- und hohem variablem Lohn verunsichern.
Die Planungssicherheit des Arbeitnehmers kann hergestellt werden durch Transparenz in Bezug auf bonusrelevante Tatsachen. Die Transparenz-Mittel sind:
- Kontrollrechte
- Informationsrechte
- Einsichtsrechte
Diese Transparenz-Mittel können vor allem für bereits bekannte Kenndaten angerufen werden. Der Kontrollanspruch entsteht nach Bonus-Ausrichtung. Die Information ist von Branche, Grösse und Unternehmensstatus (börsenkotiert oder nicht) abhängig; Vor allem für bonusberechtigte Kader-Mitglieder ist die periodische Information über die Leistungs- und Gewinn-Entwicklung üblich; für das untere Kader und Spezialisten mit akkord-naher Leistungsabgeltung Information schwieriger, ausser der Arbeitnehmer kenne die Kennzahlen kraft seiner Führungsverantwortung. Das Einsichtsrecht ist nur limitiert und hängt von der Flexibilität des Arbeitgebers ab.
Ein Einsichtsrecht für die Einschätzung künftiger Entwicklungen stösst an die betrieblichen Geheimhaltungsinteressen und an die fehlende Vorhersehbarkeit auch für die Geschäftsleitung.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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