Austritt vor Bonus-Stichtag
- Allgemeiner Grundsatz
- Pro rata temporis-Anspruch des Arbeitnehmers
Bonus-Kürzung oder Streichung?
Fragestellung:
- Kann der Arbeitgeber den Bonus nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses trotz fehlenden vertraglichen Vorbehalts kürzen oder streichen?
Anwendungsfälle:
- Betraglich bestimmbarer Bonus
- Ist Bonus Lohnbestandteil, Kürzung nicht erlaubt
- Vorbehalten bleibt ein vertraglicher Kürzungsvorbehalt
- Betraglich nicht bestimmter Bonus
- Differenzierung zwischen Lohnbestandteil und Anreiz-Anteil
- Analoge Anwendung der „Zürcher Praxis“ bzw. „Basler Praxis“
- Lohnabgeltungsfunktion > 2/3
- Anreiz-Anteil > 1/3
- Analoge Anwendung wie bei „zugesicherter Gratifikation“
- Abzug bei gekündigtem Arbeitsverhältnis am Bonusstichtag > 1/3
- Lehre
- Ein Teil der Lehre ist pro „Zürcher Praxis“ bzw. „Basler Praxis“
- Ein Teil der Lehre lehnt eine Kürzung ab
- Gerichte
- Ein Teil der Gerichte ist gegen eine fixe Formel wie die „Zürcher Praxis“ bzw. „Basler Praxis“ > Kürzung durch Abwägung im konkreten Einzelfall
- Infolge Einzelfallabwägung reichten gerichtliche Kürzungen auch schon von 50 % bis 20 %.
- Kündigung zwischen Bonus-Stichtag und Bonus-Auszahlungstermin
- Arbeitnehmer steht ein fester Anspruch auf Bonus-Ausrichtung zu
- Vorbehalt: Vertragliche Kürzungsabrede für die Kündigung vor Bonus-Ausrichtung.
Berücksichtigung bonusrelevanter Ereignisse nach Austritt
Positiv:
- Arbeitnehmer hat keinen Anspruch Vergütung für Leistungen, die erst nach seinem Ausscheiden betriebswirksam bzw. messbar wurden
- Umstritten ist die Begründung von Prämienansprüchen aufgrund von späteren Vertragsabschlüssen, die auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zurückzuführen sind
- Einzelfall-Beurteilung
Negativ:
- Vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber mitgeteilte unrichtige bonusrelevante Daten
- Am Ende des Arbeitsverhältnisse vom Arbeitnehmer begangene Pflichtverletzungen
- während des Arbeitsverhältnisses
- Treuepflichtverletzungen
- nachvertragliche Pflichtverletzungen
- Konkurrenzverbot
- Personalabwerbung
- Kundenabwerbung
- während des Arbeitsverhältnisses
- Verrechnungslage für Gegenforderungen?
- Schadenersatz
- Konventionalstrafe
Konkrete Verhältnisse entscheidend
- Eine aussagekräftige Beurteilung der Fragestellung ist stets nur anhand des konkreten Einzelfalls möglich.
Weiterführende Informationen
» Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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